Kapitel 3: CO2-freie Mobilität
CO2-freie Mobilität: Maßnahme 3Geschwindigkeitsreduzierung – Pilotversuch Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit
Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit im motorisierten Individualverkehr (MIV):
Eine verringerte Höchstgeschwindigkeit des MIV bei gleichzeitiger Optimierung des Verkehrsflusses (Ampelschaltungen, dynamische Anzeige einer Richtgeschwindigkeit o.ä.) hat das Potenzial, den Kraftstoffverbrauch und damit den CO2-Ausstoß der Pkw zu senken. Zudem werden ÖPNV und Fahrrad auch auf längeren Strecken bzgl. der Reisezeit konkurrenzfähiger. Zur Unterstützung der Entscheidung, ob eine Regelgeschwindigkeit von 30 (oder auch 40) km/h im gesamten Siedlungsgebiet geeignet ist, sollte zunächst die Wirksamkeit im Rahmen eines Pilotversuchs auf mehreren Hauptverkehrsstraßen überprüft werden. Das begleitende Monitoring sollte auch die Themen Luftschadstoffe, Lärm und Verkehrssicherheit sowie rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen.