Bezahlbarer Wohnraum ist das heißeste Thema in Freiburg. Projekte wie Dietenbach schaffen in einigen Jahren neuen Wohnraum. Bis dahin braucht es weitere, kurzfirtigere Maßnahmen.
Meine Freundin und ich wohnen zur Zeit in einem Leerstandgebäude in der Innenstadt, in dem einzelne Wohnungen teilweise seit knapp 4 Jahren leerstehen. Die Leerstandsliste der Stühinger-SPD zeigt hier weitere Beispiele.
Da es in Freiburg ein Zweckentfremdungsverbot gibt, das unbegründeten Leerstand über 6 Monate verbietet, haben wir die Wohnungen bereits der Stadt gemeldet (https://www.freiburg.de/pb/,Lde/-/205332/;vbid1977/;vbmid3).
Die zuständige Stelle scheint aber mehr Arbeit zu haben als sie bewältigen kann. Ein halbes Jahr nach der Meldung wurde uns auf Nachfrage mitgeteilt, dass unser Fall noch nicht bearbeitet werden konnte, da sie mit Ferienwohnungen und anderem Leerstand so viel zu tun hätten.
Siehe auch: http://www.badische-zeitung.de/freiburg/freiburgs-kampf-gegen-illegale-ferienwohnungen-zuendet-nicht--154585003.html
Das Baurechtsamt benötigt dringend mehr Personal und Handhabe, um illegalen Ferienwohnungen und illegalem Leerstand zeitnah auf die Pelle rücken und so auch zeitnah ehemaligen Wohnraum zu reaktivieren.
Cornelia
Generell stellt sich uns, seit Jahren, dabei die Frage, wie kann wirklich gegen FW-Vermietung im normalen Wohnhaus vorgegangen werden? Die Hausverwaltung bei uns reagiert mit Schulterzucken. Ist bekannt, könne man nichts dagegen unternehmen... Von daher auf jeden Fall für obigen Vorschlag.
Michel
Es gibt das Mittel der Fehlbelegungsabgabe, welches aber von städtischer Seite viel zu lax gehandhabt wird; offenbar wegen zu geringer Personaldichte. Auch das Mittel der Enteignung lässt sich in Bezug auf Wohnungsleerstand verschärfen. Wenn diese Probleme am Personalmangel liegen, sollte die Forderung "personelle Aufstockung" lauten.
Anja
Und wieder ist ein großes Projekt in Citylage realisiert worden: Boutique Aparthotel Friedrich. Schaut Euch im Internet die Luxusausstattung an. Dann wird jedoch gleichzeitig der Wunsch nach Dietenbacherhalt von OB und Gemeinderat als "asozial" beschrieben bei dieser Raumvergabepolitik! Das ist nur ein winziger Aspekt, der jede(r) Freiburger(in) beim Bürgerentscheid vor Augen halten sollte!
Andreas
Wie wärs: Grundsteuer verdoppeln für alle Wohnungen die länger als 6 Monate leerstehen? Kann man ja auch noch später kassieren und es dürfte kaum möglich sein sich einfach hin und her zu melden um das unterlaufen. Das Meldeamt könnte die Liste der länger als 6 Monate leerstehenden Wohnungen erzeugen, kein Verstoß gegen Datenschutz denn die Info ist ohnehin da. Weitergegeben wid dann nur die Liste.
Moderation
Kommentar der ModerationHallo Andreas,
beachten Sie dazu bitte den Kommentar der Moderation unter https://mitmachen.freiburg.de/stadtfreiburg/de/mapconsultation/51988/single/proposal/494.
Martin
Sehr guter Vorschlag. Meine Idee geht in die gleiche Richtung.
Jenny
Es ist tatsächlich ein Skandal, dass so viele Wohnungen nicht den Freiburgern zu verfügung stehen. Es muss schneller reagiert werden
Karin
Ja!
Schwere(s)Los!
Völlig richtig! Wenn es eine Regelung gibt, dass Gebäude bzw. Wohnungen nicht länger als 6 Monate leer stehen dürfen, dann ist es Aufgabe der Stadt, diese Regelung zeitnah anzuwenden. So etwas darf sich in der gegenwärtigen Wohnungsnot nicht unendlich hinziehen. Also: An dieser Stelle mehr Personal!
Wolfgang
Das klingt sehr vernünftig!
Aber vernünftig ist es sicher auch zu kontrollieren, wie effektiv dadurch Wohnraum geschaffen wird (Paragraphendschungel!).
Angelika
Extrem wichtig ! Im Namen aller Wohnungslosen und Wohnungssuchenden, in der Hoffnung, dass wir nicht unnötig wertvolle Natur irrsinnigen Bauvorhaben opfern müssen !!
HorstDieter
Die Stadtverwaltung tut gut daran die Abteilung beim Baurechtsamt personell aufzustocken um Wohnungsleerstände zu untersuchen und ggf. einzuschreiten. Auch mir sind im Stadtteil Mooswald und Betzenhausen Häuser und Wohnungen bekannt, die offensichtlich seit längerer Zeit ungenutzt sind. Solange hier ein beachtliches Potenzial an Wohnraum vorhanden ist, verbietet sich die Bebauung des Dietenbachgeländes.