Zuschüsse in den TH 8 und 9

ID: 407
Erstellt von a.t. am 12.01.2019 um 12:02 Uhr
Sonstiges

In den Teilhaushalten 8 und 9 gibt es unübersehbare Auflistungen von Zuschüssen an unterschiedliche Organisationen und Einrichtungen. Leicht entsteht der Eindruck, daß solche Zuschüsse mal als Anschubfinanzierung gewährt wurden und man nun damit laufend gut leben kann. Gibt es denn jemand, der diesen Wulst überhaupt noch überblickt ? Prüft denn überhaupt jemand ob diese Zuschüsse noch gerechtfertigt sind ?
Das wäre doch mal eine ganz tolle Aufgabe des Rechnungsprüfungsamtes, die Mittelverwendung im einzelnen zu überprüfen. Ich denke, der Finanzbürgermeister würde überrascht werden und hätte seine helle Freude !
Nur ein paar Beispiele:
-warum muss das Jazzhaus unterstützt werden. Das sollte sich doch selbst tragen.
- warum muss das weltweit bekannte Barockorchester diesen städt. Zuschuss erhalten. Die können doch aus der eigenen Substanz leben und benötigen nicht die Unterstützung der Stadt.
- aber auch viele Zuwendungen an soziale oder kulturelle Einrichtungen, die Dauerempfänger sind, sollten mal auf den Prüfstand kommen.

Dies vom Gemeinderat zu erwarten, ist wohl kaum möglich. Die wollen sich die Finger nicht verbrennen. Doch ein städt. Amt könnte unvoreingenommen eine derart notwendige Überprüfung vornehmen und einen eentsprechenden Abschlußbericht vorlegen.

Kommentare (6)

Moderation

Kommentar der Moderation
ID: 1.851 21.01.2019 10:05

Hallo a.t., von der zuständigen Stadtkämmerei haben wir folgende Antwort bekommen:
Die Stadt Freiburg hat seit 2015 die Zuschüsse im Doppelhaushalt jeweils einzeln in einer Liste aufgeführt, dies bietet Gelegenheit zum Vergleich und zur Diskussion. Das Fachamt prüft die Zuschussanträge und macht einen Vorschlag aus fachlicher Sicht, der verwaltungsintern besprochen wird. Die Priorisierung der Zuschüsse aus Verwaltungssicht findet sich dann im Entwurf des Doppelhaushaltes, der in der Bürgerschaft zur Diskussion gestellt wird.

Der Gemeinderat hat die Gelegenheit mit Fraktionsanträgen die Verwaltungsvorschläge mit den jeweiligen Zuschusshöhen zu verändern. Dazu stehen dem Gemeinderat auch die Rückmeldungen aus dem Beteiligungshaushalt zur Verfügung. Am 09.04.2019 trifft der Gemeinderat eine Entscheidung über die Zuschüsse und deren Höhe und die Verwaltung erstellt dann entsprechende Zuschussbescheide.

Die Gewährung von Zuschüssen ist klar und nachvollziehbar in der Dienstanweisung Zuschüsse geregelt. Ein Zuschuss kann gewährt werden, wenn er gesetzlich vorgeschrieben oder im Bereich der freiwilligen Aufgaben im öffentlichen Interesse liegt. Hierzu sind entsprechende Anträge zu stellen. Ob die Voraussetzungen für die Zuschussgewährung erfüllt werden, wird vom zuständigen Fachamt geprüft.

Die Zuschussempfangenden müssen spätestens 6 Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres (incl. eines Tätigkeits-, Abschluss- und Prüfberichtes) nachweisen, dass der Zuschuss wie beantragt verwendet wurde und den Verpflichtungen als Zuschussempfangende nachgekommen wurde. Das jeweilige Fachamt ist für die sachliche und rechnerische Prüfung der durch die Zuschussempfangenden eingereichten Verwendungsnachweise verantwortlich. Die Auswahl der zu prüfenden Verwendungsnachweise orientiert sich an der Finanz- und Risikorelevanz. Bei falschen (unvollständigen) Angaben oder bei nicht vorgesehener Verwendung kann der Zuschuss zurückgefordert werden.

Über die durchgeführten Prüfungen und die festgestellten Ergebnisse ist einmal jährlich ein standardisierter Bericht zu erstellen und dem Rechnungsprüfungsamt sowie der Stadtkämmerei bis zum 30.11. des Folgejahres vorzulegen.

Siegfried

ID: 1.313 17.01.2019 09:50

Wenn die Gemeinschaft etwas finanziert, sollte es in irgendeiner Form auch der Gemeinschaft zu Gute kommen. Das darf und muss auch einer Prüfung standhalten.

Clemens

ID: 892 14.01.2019 02:14

Auch wenn ich bei den aufgeführten Beispielen Bauchweh bekomme, so ist eine Generalüberprüfung und -sanierung der Förderpolitik im Rahmen eines Haushaltentwurfs in Freiburg sicherlich angesagt.

Sabine

ID: 839 13.01.2019 18:19

In Freiburg ist das Niveau im Laienchor- und Orchesterbereich sehr hoch. Dieses Niveau, das auch vom Publikum erwartet wird, lässt sich ohne Zuschüsse seitens der Stadt nicht halten.
Ein Zuschuß für das FBO könnte man auch 'Werbung für Freiburg' verbuchen, einen besseren Kulturbotschafter als dieses Orchester lässt sich kaum finden. Ausserdem ist das Orchester in der Stadt sehr präsent und hat viele Projekte für Familien, Jugendliche und Kinder. Somit halt ich einen Zusschuß hier für sehr gerechtfertigt.

AnneR

ID: 867 13.01.2019 20:51

FBO ja, aber Balthasar-Neumann-Chor, der kaum in Freiburg auftritt, da könnte man streichen.

Bobbele_im_Vauban

ID: 754 13.01.2019 02:57

Die von Ihnen genannten Beispiele überzeugen mich nicht. Kultur gibt’s nicht zum Nulltarif, und Laien wie ich erhalten in Deutschland meistens gar nichts. Die meisten Schauspieler*innen und Theater-Tänzer*innen mit abgeschlossener Ausbildung („Bühnenreife“) oder Studium verdienen bei einer Vollzeit-Anstellung kaum etwas.

Nur eine verschwindend kleine Minderheit von kommerziell gehypten Mainstream-Künstler*innen scheffelt Millionen, und deren Produzent*innen, Musikverlage und ähnliche Unternehmen kassieren deutlich mehr als sie selber. Und der Witz ist, diese Pop-Stars können von seltenen Ausnahmen (wie z.B. Cher, Whitney Houston, Edith Piaf, Ina Deter oder Nina Hagen) abgesehen fast alle nicht richtig singen: Nach einer bis drei Sekunden müssen die meisten schon Luft holen…

Abseits vom Mainstream (der eben der kleinste gemeinsame Nenner ist, seicht und weichgespült, ohne Ecken und Kanten) läßt sich mit Kunst kein Geld verdienen.

Bei den meisten Chören – auch sehr erfolgreichen – müssen die Sänger*innen hohe Beiträge zahlen, die sich nur Leute aus der Mittel- und Oberschicht leisten können, aber keine Normalverdiener*innen oder gar Leute, die auf (ggf. aufstockende) Sozialleistungen wie z.B. Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) angewiesen sind. Da bekommen nur die Dirigent*innen bzw. Chorleiter*innen etwas.

Es gibt ein paar Ausnahmen, wo man ohne zu zahlen mitsingen, -spielen und –tanzen darf, wie bei jenen Ensembles, bei denen ich mitmache – aber das geht erst recht nicht ohne Zuschüsse!