Lokale Startups fördern

ID: 543
Erstellt von Siegfried am 21.01.2019 um 20:00 Uhr
Wirtschaft und Tourismus

Bei der Vergabe kommunaler Aufträge sollten lokale Startups, lokale Firmen und regionale Firmen bevorzugt werden (möglichst in dieser Reihenfolge), auch wenn dies nicht immer die günstigsten Anbieter sind. Das unterstützt die ansässige Wirtschaft und führt zu einer stärkeren Vernetzung.

Kommentare (2)

Moderation

Kommentar der Moderation
ID: 2.349 23.01.2019 17:56

Hallo Siegfried, vom zuständigen Vergabemanagement haben wir folgende Antwort bekommen:

Neue und innovatiove Unternehmen werden ausdrücklich begrüßt, da sich dadurch mehr Wettbewerb auf dem Markt entwickelt. Die Teilnahme neuer oder kleinerer Unternehmen an Vergabeverfahren soll nach den Vergabebestimmungen grundsätzlich ermöglicht werden, jedoch ist eine Bevorzugung -wie auch vorgeschlagen- ausdrücklich nicht zulässig.

Die Stadt Freiburg hat bei der Erteilung öffentlicher Aufträge das Wettbewerbs-/Vergaberecht zu beachten, welches grundsätzlich einen größtmöglichen und uneingeschränkten Wettbewerb vorsieht.
Eine Kommune ist somit nicht frei, wie Leistungen beschafft werden, sondern hat die maßgeblichen Vorschriften zu beachten. Der Binnenmarkt in Deutschland und der EU gewährleistet zudem u.a. den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen. Marktbeschränkungen und -abschottungen wiedersprechen grundsätzlich dem EU-Recht und wären auch volkswirtschaftlich in der Gesamtbetrachtung fragwürdig.
Die Bevorzugung regionaler (was zu definieren wäre) sowie ortsansässiger Unternehmen ist nach dem Vergaberecht nicht zulässig. Die vorgeschlagenen Bevorzugungen würden dem Gleichbehandlungsgrundsatz bzw. dem Nichtdiskriminierungsgebot widersprechen. Dies ergibt sich aus der EU-Vergaberichtlinie sowie den vergaberechtlichen Bestimmungen für nationale und EU-weite Vergaben. So heißt es z.B. bei nationalen Vergaben für Bauleistungen ausdrücklich in § 6 Absatz 1 VOB/A, dass der Wettbewerb nicht auf Unternehmen beschränkt werden darf, die in bestimmten Regionen oder Orten anssässig sind.

Eine pauschale Bevorzugung von "Startups" oder auch von "Newcomern" kommt nach den vergaberechtlichen Bestimmungen ebenfalls nicht in Frage.
Allerdings sieht das Vergaberecht einige Regelungen vor, wonach in Abhängigkeit von der konkreten Aufgabenstellung kleineren oder mittleren Unternehmen sowie Berufsanfängern die Teilnahme an Vergabeverfahren grundsätzlich ermöglicht werden soll. Bei den Vergaben der Stadt Freiburg wird -auch im eigenen Interesse- besonderes auf die Einhaltung dieser Anforderungen geachtet.
So sind nach dem Vergaberecht z.B. mittelständische Interessen ausdrücklich zu berücksichtigen, indem Leistungen verschiedener Handwerks- und Gewerbezweige grundsätzlich getrennt nach Fachgebieten zu vergeben sind. Des Weiteren dürfen bei den Anforderungen an die Eignung der Unternehmen i.d.R. nur kurze Zeiträume betrachtet werden (z.B. von Referenzen). Letztlich muss aber ein Unternehmen alle Anforderungen erfüllen, die aufgrund der Aufgabenstellung erforderlich sind, um die benötigten Leistungen fach- und fristgerecht zu erbringen (z.B. ausreichende Personalstärke).

Es liegt in der Natur der Sache, dass lokale und regionale Unternehmen aufgrund ihres Standortvorteil i.d.R. wirtschaftlichere Angebote einreichen können. Zwangsläufig erhalten die lokalen und regionalen Unternehmen dadurch auch den deutlich überwiegenderen Teil der Aufträge der Stadt Freiburg. Dies belegt auch die Vergabestatistik seit vielen Jahren.
Zu bedenken ist dabei aber auch, dass von den Unternehmen in der Region nicht alle seitens der Stadt Freiburg benötigten Leistungen angeboten werden, insbesondere bei den Liefer-/Dienstleistungen.

Siegfried

ID: 2.464 24.01.2019 09:46

Vielen Dank für die ausführliche Stellungnahme.