Entwicklung Güterbahnhof Nord

Aktualität geprüft am 05.09.2022

Auf dem Gelände des 1905 bis 1998 genutzten ehemaligen Freiburger Gütebahnhofs soll ein modernes, gemischt genutztes Stadtquartier entstehen mit Wohnungen, Büros, Hotels, Einzelhandel und sozialen Einrichtungen.

Blühende Bäume vor historischem Industriegebäude

Der Zollhallenplatz am Eingang des Quartiers (Foto: Stadt Freiburg)

Die mehrere Jahre größtenteils brach gelegene, innerstädtische Fläche des ehemaligen Güterbahnhofes Nord wird seit 2002 auf Grundlage verschiedener Bebauungsplanverfahren in ein modernes Wohn- und Gewerbequartier umgewandelt. Im östlichen Bereich sind und werden bis 2022 entstehen:

  • rund 700 Wohnungen (davon 40 gefördert)
  • 415 Studierenden-Appartements
  • 96 Pflegeplätze
  • 21 Gruppen in Kindertagesstätten
  • 2.800 Quadratmeter für betreutes Wohnen
  • 2.900 Quadratmeter Einzelhandelsfläche
  • rund 170.000 Quadratmeter Geschossfläche Büro und Dienstleistung
  • rund 53.000.000 Quadratmeter Geschossfläche für Handwerk und Gewerbe

Für den westlichen Bereich des Güterbahnhofsareals wurde das letzte große Planänderungsverfahren abgeschlossen. Es umfasst unter anderem die  Festsetzung eines Urbanen Gebiets. Urbanes Gebiet bedeutet, dass neben Wohngebäuden auch Gewerbebetriebe sowie soziale, kulturelle und weitere Einrichtungen Platz finden, wenn die Wohnnutzung nicht wesentlich gestört wird.

Hier können entstehen:

  • rund 850 weitere Wohnungen, davon circa 210 im geförderten Mietwohnungsbau
  • Dienstleistungsflächen, davon rund 19.000 Quadratmeter Geschossfläche für die Ansiedlung der Firmenzentrale der Freiburger Firma Falk Pharma

Für den Bau der Firmenzentrale von Falk Pharma lief von Februar 2021 bis Februar 2022 ein städtebaulicher Wettbewerb, an dem mehrere Planungsbüros teilnahmen und eine Jury am Ende einen Siegerentwurf ausgewählt hat. Mit einer gemeinderätlichen Drucksache (BAUSTA-22/007, siehe auch unter Abschnitt "Beschlüsse") wurde der Aufstellungsbeschluss für ein weiteres Bebauungsplanverfahren zur Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses gefasst.

In den kommenden Jahren werden im Quartier noch viele Maßnahmen umgesetzt, unter anderem:

 

Gesetzlich vorgesehen

  • Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist im Rahmen der abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren erfolgt.
  • Für das Verfahren zur 6. Änderung des 2. Teilbebauungsplanes erfolgte die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im August/September 2022.
  • Für das Verfahren zur 4. Änderung des 2. Teilbebauungsplanes (Bereich West) erfolgte die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Januar/Februar 2020. Aufgrund der Corona-Situation musste von einem öffentlichen Anhörungstermin abgesehen werden.

Freiwillige Beteiligung

  • Zum Spielplatz im östlichen Bereich führte das städtische Garten- und Tiefbauamt im November 2020 und September 2021 eine Kinderbeteiligung durch. Mehr Informationen über dieses Format sind hier zu nachlesen.
  • Bürgerinformationen und Abstimmungen mit den Bürgervereinen Brühl-Beurbarung und Zähringen wurden im Rahmen der Verfahren zu den einzelnen Teilbebauungsplänen in regelmäßigen Abständen durchgeführt.
  • Im Zuge der weiteren Bebauungsplan- und Projektumsetzung sind weitere Informationstermine vorgesehen, die derzeit noch nicht terminiert sind.

Für  die Realisierung des Quartiers Güterbahnhof Nord kann von einer Gesamtinvestition (u. a. Planung, private Investitionen, Erschließung, Ausgleichsmaßnahmen) von rund 1 Milliarde Euro ausgegangen werden (Stand: Juni 2020).

  • 2022: Offenlagebeschluss für die 6. Änderung des 2. Teilbebauungsplanes (Bauausschuss, Drucksache G-22/007)
  • 2021: Satzungsbeschluss für die 4. Änderung des 2. Teilbebauungsplanes (Gemeinderat, Drucksache G-21/035)
  • 2021: Auslobungstext Realisierungswettbewerb Fa. Falk ( Bau-, Umlegungs- und Stadtentwicklungsausschuss, Drucksache BaUStA-21/003)
  • 2020: Offenlagebeschluss 4. Änderung des 2. Teilbebauungsplanes (Gemeinderat, Drucksache G-20/187)
  • 2019: Aufstellungsbeschluss 4. Änderung des 2. Teilbebauungsplanes (Bau,- Umlegungs- und Stadtentwicklungsausschuss)
  • 2018: Satzungsbeschluss 1. Änderung des 2. Teilbebauungsplanes (Gemeinderat, Drucksache G-18/132)
  • 2015: Satzungsbeschluss 2. Teilbebauungsplan, (Gemeinderat, Drucksache G-14/211)
  • 2012: Satzungsbeschluss 1. Teilbebauungsplan (Bereich Zollhalle), (Gemeinderat, Drucksache G-12/079)
  • 2012: Grundsatzbeschluss mit dem Ziel, neben Gewerbe auch Wohnnutzung vorzusehen (auf der Grundlage eines Rahmenplanes von Albert Speer & Partner, Frankfurt), (Gemeinderat, Drucksache G-12/038)
  • 2001: Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan für das Gesamtareal (Bau- und Umlegungsausschuss, Drucksache BA-01/004)

Amt für Projektentwicklung und Stadterneuerung (APS)
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg im Breisgau
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