Aus- und Neubau der Rheintalbahn

Aktualität geprüft am 01.08.2024

Das Projekt Karlsruhe-Basel besteht aus einer Neubau- und einer Ausbaustrecke. Die rund 200 Kilometer lange Strecke hat eine herausragende Funktion im überregionalen und internationalen Schienenverkehr.

Die Strecke Karlsruhe-Basel soll zwei weitere Gleise für den Güterverkehr erhalten. Das Projekt ist Bestandteil des europäischen Schienenkorridors für den Güterverkehr von Rotterdam nach Genua. Vorhabenträgerin ist die Deutsche Bahn (DB). Freiburg ist beim Neubau der Güterbahnstrecke (3. + 4. Gleis) maßgeblich durch den Streckenabschnitt PFA 8.2 betroffen, der vom Tunisee im Freiburger Norden bis Munzingen verläuft. Hier wird die Strecke östlich entlang der Bundesautobahn (BAB) 5 geführt, wobei der rund 2 Kilometer lange Mengener Tunnel den Alemannenbuck unterquert.

Nach Inbetriebnahme der Neubaustrecke für den Güterverkehr (lt. Zeitplan der DB im Jahr 2032) ist der Ausbau der bestehenden Rheintalbahn zwischen Teningen und Buggingen  vorgesehen.

Beim Ausbau der bestehenden Rheintalbahn ist die Stadt Freiburg insbesondere durch den Planfeststellungsabschnitt PFA 8.6 zwischen Gundelfingen-Freiburg sowie in Teilen auch durch den Planfeststellungsabschnitt PFA 8.7 Freiburg-Ehrenkirchen betroffen.

Mit dem Aus- und Neubau der Strecke Karlsruhe-Basel sollen die Voraussetzungen einer leistungsfähigen Alpenquerung geschaffen werden, um den Schwerlastverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz von der Straße auf die Schiene zu verlagern.

Gleichzeitig schafft das Projekt durch den Wegfall der Güterzüge die Voraussetzungen für den Ausbau des Nah- und Fernverkehrsangebots, einschließlich einer höheren Taktung. Ziel des Ausbaus der Bestandsstrecke ist eine Verkürzung der Fahrtzeiten des Personen(fern)-verkehrs durch Ausbau und Ertüchtigung der Strecke für höhere Geschwindigkeiten.

Eine ämterübergreifende städtische Arbeitsgruppe (AG Rheintalbahn), koordiniert durch das Amt für Projektentwicklung und Stadterneuerung, setzt sich für die Belange der Stadt Freiburg und eine größtmögliche Verträglichkeit dieses Großprojekts für Menschen, Natur und Sachgüter ein. Die AG Rheintalbahn besteht aus dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz, dem Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen, dem Amt für Projektentwicklung und Stadterneuerung, dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung, dem Forstamt, dem Garten- und Tiefbauamt, der Projektgruppe Dietenbach, dem Rechtsamt, dem Stadtplanungsamt sowie dem Umweltschutzamt.

Zwei weitere Gleise sollen für den Güterverkehr gebaut werden (Bild: DB Netz AG)

Stand Neubaustrecke der Güterumfahrung (Planfeststellungsabschnitt PFA 8.2)

Einige der letzten wichtigen Schritte:

  • 2020: Offenlage des Planfeststellungsverfahrens für den Freiburger Streckenabschnitt 8.2. Koordiniert durch das städtische Amt für Projektentwicklung und Stadterneuerung wurde eine umfassende Stellungnahme an das Regierungspräsidium Freiburg übermittelt.
  • 2022: Online-Konsultation (Ersatz für Erörterungstermin aufgrund der Corona-Pandemie) mit den betroffenen Ämtern, Ortschaften und Gutachtern. Neben den Belangen der Fachämter wurden insbesondere auch die Belange der betroffenen Ortschaften Opfingen, Hochdorf, Waltershofen, Munzingen, Tiengen und Lehen detailliert berücksichtigt.
  • 2023: Vorlage der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg an das Eisenbahn-Bundesamt.
  • Aktuell: Vorbereitung des Planfeststellungsbeschlusses durch das Eisenbahn-Bundesamt.

Aktuelle sowie nächste Schritte:

  • Abstimmungen und regelmäßiger Austausch mit der DB InfraGO AG und dem Regierungspräsidium Freiburg (als zuständige Anhörungsbehörde) zu den in Stellungnahme und Online-Konsultation vorgebrachten Forderungen und den Erwiderungen der Bahn.
  • Austausch mit den betroffenen Gemeinden, Landkreisen, dem Regionalverband Südlicher Oberrhein sowie den Ortschaften und den Bürgerinitiativen: Zusammenarbeit bei überregionalen Themen, z.B. Baustellenverkehre, Behelfsbrücken, Baustellenlärm, Bodenentsorgungs- und verwertungskonzept, Schienenstegdämpfer (Schallschutz) sowie weiteren Schwerpunkten der Region.
  • Leitung des Regionalen Begleitgremiums für den Abschnitt von Kenzingen bis Schallstadt.

Der Planfeststellungsbeschluss wird für Mitte 2025 avisiert, die ersten Züge sollen laut Zeitplan der DB im Jahr 2032 rollen. Weitere Informationen finden Sie auf der städtischen Homepage und bei der Deutschen Bahn.

 

Stand Ausbau der Bestandsstrecke der Rheintalbahn

Die Planungen zum Ausbau der Bestandsstrecke befinden sich noch in einer frühen Planungsphase.

In diesem Zusammenhang fanden im 1. Halbjahr 2021 Erkundungsbohrungen entlang der Bahnstrecke statt. Im Frühjahr 2024 werden erneut Erkundungsbohrungen durchgeführt. Die DB InfraGO AG wird die betroffenen Anwohner_innen, wie bereits 2021, rechtzeitig informieren.

Die DB InfraGO AG wird die Vorplanung zeitnah abschließen und plant, diese Ende 2024/Anfang 2025 im Rahmen der Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung vorzustellen. Das offizielle Anhörungsverfahren ist für 2027 vorgesehen, ein Baubeginn frühestens nach Fertigstellung der Güterumfahrung Freiburg im Jahr 2032. Eine Inbetriebnahme könnte, nach Zeitplan der DB InfraGO AG, im Jahr 2038 erfolgen.

Aktuelle sowie nächste Schritte:

  • Austausch mit den betroffenen Gemeinden, Landkreisen, dem Regionalverband Südlicher Oberrhein sowie den Ortschaften und den Bürgerinitiativen
  • Abstimmungen und regelmäßiger Austausch mit der DB InfraGO AG zum Stand der Planungen
  • Mitwirkung an den Regionalforen für den Abschnitt Teningen-Buggingen (PFA 8.5 – 8.9)

Neubaustrecke der Güterumfahrung (Planfeststellungsabschnitt PFA 8.2):

Gesetzlich vorgesehen

  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (2018): auszugsweise Präsentation der Planunterlagen vor dem Anhörungsverfahren nach § 25 Abs. 3 VwVfG bei einer Infoveranstaltung der DB AG.
  • Anhörungsverfahren (Mai-Juli 2020): öffentliche Auslage der Pläne und Präsentation nach § 73 VwVfG. Durchführung eines Erörterungstermins (§ 73 VwVfG).
    • Die Planunterlagen zu dem Vorhaben lagen in den Rathäusern von Freiburg, Umkirch, Schallstadt und March zur Einsichtnahme durch die Bürger_innen aus. Zusätzlich waren die Unterlagen im Internet  eingestellt. Betroffene konnten bis Ende August 2020 (Einwendungsfrist) gegen die Planung Einwendungen erheben. Betroffene "Träger öffentlicher Belange" – also zum Beispiel Kommunen oder Behörden – wurden um Stellungnahme gebeten.
    • Der Erörterungstermin wurde pandemiebedingt durch eine Online-Konsultation ersetzt. Die Online-Konsultation fand vom 09. Februar bis 15. März 2022 statt.

 

Freiwillige Beteiligung

  • 2009 - 2015: Arbeit des Projektbeirats als Forum für eine konstruktive Bürgerbeteiligung. Der Beirat wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur initiiert und hatte zum Ziel, die Planungen bürger- und umweltfreundlicher zu gestalten. Besetzt war der Beirat mit hochrangigen Vertretern von Bund, Land, Regionen, Deutscher Bahn und Bürgerinitiativen.

Hintergrund: Wesentlicher Grund für das Scheitern des 2009 eingeleiteten Planfeststellungsverfahrens für die PFA 8.1 und 8.2 war das stark kritisierte Schallschutzkonzept. Aber auch aus anderen Gründen wurde die vorgelegte Planung von der gesamten Region abgelehnt. Entscheidend war der in zahlreichen Bürgerinitiativen organisierte Widerstand breiter Kreise der Bevölkerung. Die DB Netz AG beschloss daraufhin, die Planfeststellungverfahren für die Abschnitte 8.1 und 8.2 nicht weiterzuverfolgen. Die ursprünglichen Anträge wurden mit Beginn des Anhörungsverfahrens zurückgezogen und von den nun aktuellen Neuanträgen ersetzt.

  • Seit 2016 werden regelmäßig regionale Begleitgremien durchgeführt: Um die Planungen der einzelnen Streckenabschnitte besser zu koordinieren, tagen seit 2016 "Regionale Begleitgremien" (RBG), in denen die aktuellen Planungen vorgestellt werden. In diesen Foren diskutieren Vertreter der Deutschen Bahn, der Region, des Landes und der Bürgerinitiativen über die vor Ort relevanten Themen. Das RBG "Güterumfahrung Freiburg" umfasst die Planfeststellungsabschnitte 8.0, 8.1 und 8.2 und wird vom Amt für Projektentwicklung und Stadterneuerung der Stadt Freiburg geleitet.
  • Für das Gesamtvorhaben wird darüber hinaus in regelmäßigen Abständen ein Projektförderkreis durchgeführt, der als überregionales Gremium einberufen wird. Er wird durch Verkehrsminister Winfried Hermann geleitet und bietet die Möglichkeit, für bedeutsame und/oder konfliktive Themenfelder zu sensibilisieren und darüber hinaus Entscheidungen herbeizuführen. Der letzte Projektförderkreis fand am 04.11.2022 statt.

Ausbau der Bestandsstrecke der Rheintalbahn:

Gesetzlich vorgesehen

  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 4. Quartal 2024 / 1. Quartal 2025 vorgesehen 
  • Offizielles Anhörungsverfahren: 2027 vorgesehen
Es liegt keine aktuelle Kostenschätzung vor

Für den PFA 8.2 (Neubaustrecke) wird ein eigenständiges Planfeststellungsverfahren durchgeführt.

Gleiches gilt für den PFA 8.6 und 8.7 (Ausbaustrecke Rheintalbahn).

Amt für Projektentwicklung und Stadterneuerung (APS)
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg im Breisgau
aps@stadt.freiburg.de