Aus- und Neubau der Rheintalbahn

Aktualität geprüft am 30.01.2023

Die Strecke Karlsruhe-Basel soll zwei weitere Gleise erhalten. Das Projekt ist Bestandteil des europäischen Schienenkorridors für den Güterverkehr von Rotterdam nach Genua. Vorhabenträgerin ist die Deutsche Bahn. Ziel ist eine leistungsfähige Nord-Süd-Verbindung, die eine Alternative für den Seeweg um Gibraltar sein soll. Freiburg ist maßgeblich durch den Streckenabschnitt 8.2 betroffen, der vom Tunisee im Freiburger Norden bis Munzingen verläuft. Hier wird die Strecke östlich entlang der A5 geführt, wobei der rund 2 Kilometer lange Mengener Tunnel den Alemannenbuck unterquert.

Mit dem Aus- und Neubau der Strecke Karlsruhe - Basel werden somit auch die Voraussetzungen einer leistungsfähigen Alpenquerung geschaffen, um den Schwerlastverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz von der Straße auf die Schiene zu verlagern.

Eine ämterübergreifende städtische Arbeitsgruppe (AG Rheintalbahn), koordiniert durch das Amt für Projektentwicklung und Stadterneuerung, setzt sich für die Belange der Stadt Freiburg und eine größtmögliche Verträglichkeit dieses Großprojekts für Menschen, Natur und Sachgüter ein. Die AG Rheintalbahn besteht aus dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz, dem Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen, dem Amt für Projektentwicklung und Stadterneuerung, dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung, dem Forstamt, dem Garten- und Tiefbauamt, der Projektgruppe Dietenbach, dem Rechtsamt, dem Stadtplanungsamt sowie dem Umweltschutzamt.

Zwei weitere Gleise sollen für den Güterverkehr gebaut werden (Bild: DB Netz AG)

Einige der letzten wichtigen Schritte:

  • 2020: Offenlage des Planfeststellungsverfahrens für den Freiburger Streckenabschnitt 8.2. Koordiniert durch das städtische Amt für Projektentwicklung und Stadterneuerung wurde eine umfassende Stellungnahme an das Regierungspräsidium übermittelt.
  • 2022: Online-Konsultation (Ersatz für Erörterungstermin aufgrund der Corona-Pandemie) mit den betroffenen Ämtern, Ortschaften und Gutachtern. Neben den Belangen der Fachämter wurden insbesondere auch die Belange der betroffenen Ortschaften Opfingen, Hochdorf, Waltershofen, Munzingen, Tiengen und Lehen detailliert berücksichtigt.

Aktuelle sowie nächste Schritte:

  • Abstimmungen und regelmäßiger Austausch mit der DB Netz AG und dem Regierungspräsidium Freiburg (als zuständige Anhörungsbehörde) zu den in Stellungnahme und Online-Konsultation vorgebrachten Forderungen und den Erwiderungen der Bahn.
  • Austausch mit den betroffenen Gemeinden, Landkreisen, dem Regionalverband Südlicher Oberrhein sowie den Ortschaften und den Bürgerinitiativen: Zusammenarbeit bei überregionalen Themen, z.B. Baustellenverkehre, Behelfsbrücken, Baustellenlärm, Bodenentsorgungs- und verwertungskonzept, Schienenstegdämpfer (Schallschutz) sowie weiteren Schwerpunkten der Region.
  • Leitung des Regionalen Begleitgremiums für den Abschnitt von Kenzingen bis Schallstadt
  • Der Planfeststellungsbeschluss wird für Mitte 2024 avisiert, die ersten Züge sollen laut Zeitplan der DB Netz AG im Jahr 2032 rollen.

Weitere Informationen finden Sie auf der städtischen Homepage und bei der Deutschen Bahn.

Gesetzlich vorgesehen

  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (2018): auszugsweise Präsentation der Planunterlagen vor dem Anhörungsverfahren nach § 25 Abs. 3 VwVfG bei einer Infoveranstaltung der DB AG.
  • Anhörungsverfahren (Mai-Juli 2020): öffentliche Auslage der Pläne und Präsentation nach § 73 VwVfG. Durchführung eines Erörterungstermins (§ 73 VwVfG).
    • Die Planunterlagen zu dem Vorhaben lagen in den Rathäusern von Freiburg, Umkirch, Schallstadt und March zur Einsichtnahme durch die Bürger_innen aus. Zusätzlich waren die Unterlagen im Internet  eingestellt. Betroffene konnten bis Ende August 2020 (Einwendungsfrist) gegen die Planung Einwendungen erheben. Betroffene "Träger öffentlicher Belange" – also zum Beispiel Kommunen oder Behörden – wurden um Stellungnahme gebeten.
    • Der Erörterungstermin wurde pandemiebedingt durch eine Online-Konsultation ersetzt. Die Online-Konsultation fand vom 09. Februar bis 15. März 2022 statt.

 

Freiwillige Beteiligung

  • 2009 - 2015: Arbeit des Projektbeirats als Forum für eine konstruktive Bürgerbeteiligung. Der Beirat wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur initiiert und hatte zum Ziel, die Planungen bürger- und umweltfreundlicher zu gestalten. Besetzt war der Beirat mit hochrangigen Vertretern von Bund, Land, Regionen, Deutscher Bahn und Bürgerinitiativen.

Hintergrund: Wesentlicher Grund für das Scheitern des 2009 eingeleiteten Planfeststellungsverfahrens für die PFA 8.1 und 8.2 war das stark kritisierte Schallschutzkonzept. Aber auch aus anderen Gründen wurde die vorgelegte Planung von der gesamten Region abgelehnt. Entscheidend war der in zahlreichen Bürgerinitiativen organisierte Widerstand breiter Kreise der Bevölkerung. Die DB Netz AG beschloss daraufhin, die Planfeststellungverfahren für die Abschnitte 8.1 und 8.2 nicht weiterzuverfolgen. Die ursprünglichen Anträge wurden mit Beginn des Anhörungsverfahrens zurückgezogen und von den nun aktuellen Neuanträgen ersetzt.

  • Seit 2016 werden regelmäßig regionale Begleitgremien durchgeführt: Um die Planungen der einzelnen Streckenabschnitte besser zu koordinieren, tagen seit 2016 "Regionale Begleitgremien" (RBG), in denen die aktuellen Planungen vorgestellt werden. In diesen Foren diskutieren Vertreter der Deutschen Bahn, der Region, des Landes und der Bürgerinitiativen über die vor Ort relevanten Themen. Das RBG "Güterumfahrung Freiburg" umfasst die Planfeststellungsabschnitte 8.0, 8.1 und 8.2 und wird vom Amt für Projektentwicklung und Stadterneuerung der Stadt Freiburg geleitet.
  • Für das Gesamtvorhaben wird darüber hinaus in regelmäßigen Abständen ein Projektförderkreis durchgeführt, der als überregionales Gremium einberufen wird. Er wird durch Verkehrsminister Winfried Hermann geleitet und bietet die Möglichkeit, für bedeutsame und/oder konfliktive Themenfelder zu sensibilisieren und darüber hinaus Entscheidungen herbeizuführen. Der letzte Projektförderkreis fand am 04.11.2022 statt.

Die Deutsche Bahn schätzt die Kosten auf ca. 7 Mrd. Euro.

Für den PFA 8.2 wird ein eigenständiges Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Dabei ist das Regierungspräsidium Freiburg die zuständige Anhörungsbehörde und das Eisenbahnbundesamt die Planfeststellungsbehörde.

Amt für Projektentwicklung und Stadterneuerung (APS)
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg im Breisgau
aps@stadt.freiburg.de