Am nördlichen Rand von Zähringen wird ein neues Baugebiet mit 300 Wohnungen – 280 im Geschosswohnungsbau und 20 Einfamilienhäuser - entstehen. Der 2018 aus einer Mehrfachbeauftragung siegreich hervorgegangene städtebauliche Entwurf der Arbeitsgemeinschaft Bäumle aus Darmstadt und AO Landschaftsarchitekten aus Mainz verspricht mit seinen unterschiedlichen Wohntypologien eine hohe Wohn- und Aufenthaltsqualität in der Hanglage. Die Potenziale des Areals werden geschickt genutzt, durch eine offene Bauweise bleibt eine gute Durchlüftung erhalten und es bestehen gute Blickbeziehungen nach Westen ins Tal ebenso wie in allen anderen Richtungen. Alle Bauten können auch individuell geplant und erstellt werden, was Grundlage für ein auch im Erscheinungsbild lebendiges Wohnquartier ist.
Damit die damit verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft in einem verträglichen Maß bleiben, werden im Plangebiet hochwertige Grünflächen erhalten bzw. geschaffen. Daher gliedert sich das Plangebiet künftig in folgende drei wesentliche Bereiche:
- Das eigentliche, ca. 4,8 ha große Baugebiet mit seinen Baugrundstücken im allgemeinen Wohngebiet, der Kindertageseinrichtung, dem Spielplatz und der Spielwiese, den Straßen und Plätzen sowie dem zentral gelegenen so genannten Grünkeil.
- Die erhalten bleibende, rund 1,3 ha große Streuobstwiese im Westen des Plangebiets, die eine Biotopfläche mit hoher naturschutzfachlicher Bedeutung darstellt.
- Der etwa 1,2 ha große Bereich im Norden des Plangebiets, in dem heute die zumeist landwirtschaftlich genutzten Flächen zu einem ganz überwiegenden Teil zu einer Streuobstwiese umgewandelt werden.
Außerdem beinhaltet das Plangebiet die Fläche des Höhewegs, der im nördlichen Abschnitt für den Kfz-Verkehr ausgebaut wird
Durch den Erhalt der Wiese zwischen Bahnlinie und Wohngebiet wird zum einen die Streuobstwiese mit hoher naturschutzfachlicher Bedeutung und zum anderen auch ein aus Schallschutzgründen wohltuender Abstand zwischen der Lärmquelle Bahn und dem Wohnen planungsrechtlich gesichert. Der Charakter dieser Wiese und damit ihr Beitrag zum naturnahen Landschaftsbild, zur Biodiversität und zur Naherholung bleiben damit weitgehend erhalten.
Die auf bisherigen Ackerflächen neu zu schaffende Streuobstwiese im Norden der Neubebauung hat im Wesentlichen zwei Funktionen. Sie ist zum einen ein wesentlicher Teil der erforderlichen natur- und artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen und zum anderen trägt sie zusammen mit der Streuobstwiese im Westen maßgeblich zur harmonischen Einbindung des neuen Wohngebiets in die umgebende Landschaft bei.
In Verbindung mit den weiteren Ausgleichsmaßnahmen im Bereich zwischen Plangebiet und Wildtal stärken sie die für die Zähringer Höhe typische artenreiche Vegetationsstruktur. Aufgrund des Landschaftsschutzgebiets sowie den neu angelegten natur- und artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen ist eine weitere Siedlungsentwicklung nördlich des Plangebiets auszuschließen. Insofern definieren die bestehenden und die neu angelegten Streuobstwiesen auch einen klaren Abschluss des Ortsrandes.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Höhe (Plan-Nr. 2-100) werden die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen.
Nördlich von Zähringen sollen neue Wohnungen entstehen (Foto: Stadt Freiburg)
Im März 2024 hat der Gemeinderat die Offenlage der Bebauungsplanunterlagen beschlossen (Drucksache G-24/018). In der gleichen Sitzung hat die Verwaltung zwei Prüfaufträge von Gemeinderatsfraktionen erhalten. Die Ergebnisse aus diesen Aufträgen wurden im Juli 2024 den Mitgliedern des Bau-, Umlegungs- und Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt (Drucksache BaUStA-24/009). Im Ergebnis haben sich keine Änderungen zu den vom Gemeinderat beschlossenen Unterlagen ergeben. Die Durchführung der Offenlage wird deshalb nun erst nach der Sommerpause im Herbst 2024 durchgeführt.
Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans kann, in Abhängigkeit von den Ergebnissen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage), voraussichtlich im 2025 erfolgen. Wenn bis dahin die 2022 hergestellten Ausgleichsmaßnahmen für den Artenschutz ihre Funktion erfüllen, kann im 2. Halbjahr mit den Erschließungsarbeiten begonnen werden.
Gesetzlich vorgesehen
Bereits durchgeführt
Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Offenlage des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Höhe", Plan-Nr. 2-100 (Zähringen): Vom 27. Mai 2018 - 29. Juni 2018
Noch ausstehend
Offenlage des Bebauungsplans Herbst 2024
Freiwillige Beteiligung
2018 wurde die Öffentlichkeit zum Siegerentwurf informiert.
Der Stadt entstehen keine Kosten, da diese über einen städtebaulichen Vertrag refinanziert werden.
- Offenlagebeschluss (Gemeinderat März 2024, Drucksache G-24/018)
- Zustimmung zum Auslobungstext für die Mehrfachbeauftragung und Benennung der Bewertungskommission (Bauausschuss Mai 2017, Drucksache BA-17/007)
- Grundsatzbeschluss über Baugebietserweiterung, Durchführung einer Mehrfachbeauftragung mit fünf Büros und weiteres Vorgehen (Bau- und Umlegungsausschuss, Februar 2013, Drucksache BA-13/003)
- Aufstellungsbeschluss (Bau- und Umlegungsausschuss März 2012, Drucksache B-12/011)
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