Einkaufszentrum (EKZ) Weingarten

Aktualität geprüft am 29.12.2021

Das EKZ Weingarten ist ein bedeutendes Nahversorgungszentrum und ein wichtiger sozialer Treffpunkt für Weingarten. Es stammt aus den 1970er Jahren und wird heutigen Ansprüchen von Kunden und Anbietern nicht mehr gerecht. Dennoch hat das EKZ ein Entwicklungspotenzial, das im Zusammenspiel aller Akteure genutzt werden soll. Es werden unter anderem folgende Ziele verfolgt:

  • Ladenflächen modernisieren, Nahversorgung im Stadtteil erhalten und stärken
  • Sicherheitsgefühl stärken
  • Attraktives Erscheinungsbild auch im inneren Platzbereich schaffen
  • Fußwege durch das Einkaufszentrum attraktiver gestalten
  • Neuen Wohnraum auf dem Dach des bestehenden Parkdecks schaffen

Gebäude mit Flachdach von oben

Blick auf das EKZ Weingarten (Foto: Stadt Freiburg)

Einige Maßnahmen zur Stärkung des Stadtteilzentrums sind bereits umgesetzt, wie Renovierungen im EKZ und der Einzug neuer Läden (aktuelle Infos auf der Homepage des Projektentwicklers). 

Bezüglich der Umgestaltung des Parkdecks inklusive Wohnbebauung hat der Projektentwickler des EKZ im Dezember 2021 das überarbeitete Konzept zum fünften Mal im Freiburger Gestaltungsbeirat vorgestellt. Der Beirat steht der Stadt bei wichtigen Bauvorhaben beratend zur Seite.

Dessen Überarbeitungsempfehlungen fließen nun in das Konzept ein. Voraussichtlich 56 neue Zwei- bis Vierzimmerwohnungen sollen in Holzbauweise auf dem bestehenden Parkdeck gebaut werden.

Weitere Informationen zu Dachaufstockungen in Freiburg generell gibt es unter www.freiburg.de/dachentwicklung.

Das Konzept bildete die Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Ein Merkmal eines "vorhabenbezogenen Bebauungsplans" ist, dass dieser von einem Vorhabenträger initiiert wird und diesen eng mit der Gemeinde abstimmt. Das heißt, die Kommune erarbeitet das Baurecht passgenau auf das zuvor abgestimmte Bauvorhaben. 

Freiwillige Beteiligung

Eine Informationsveranstaltung für Bürger_innen ist noch für dieses Jahr vorgesehen.

Je nach Umsetzung einzelner Konzeptbausteine können formelle Verfahren erforderlich werden. Die Stadt Freiburg ist dabei nicht Initiator, da das EKZ Weingarten sich in Besitz eines privaten Investors befindet. Die Stadt versucht allerdings auf Grundlage gemeinsamer Gesprächen Ihre Interessen einzubringen und einen gemeinsamen Weg zu finden, um die die oben genannten Ziele zu erreichen.

Die vorgesehene Änderung zum Parkdeck inklusive Wohnbebauung erfordert eine Anpassung des geltenden Planungsrechts. Hierfür wird ein Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans "Weingarten Zentrum", Plan-Nr. 6-48b, eingeleitet. Der aufzustellende Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Die Voraussetzungen zur Durchführung eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a Abs. 2 BauGB liegen vor.

  • Aufstellungsbeschluss im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplans "Weingarten Zentrum" im September 2020 (Drucksache BaUStA-20/16)

Stadtplanungsamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
stadtplanungsamt@stadt.freiburg.de

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