Breisacher Bahn

Aktualität geprüft am 03.08.2020

Die Eisenbahninfrastruktur der Breisacher Bahn zwischen Freiburg Hauptbahnhof und Breisach wurde elektrifiziert und teilweise ausgebaut. Mit dem Ausbau sollte erreicht werden, das Nahverkehrsangebot auszuweiten und einen stabileren Fahrplan anbieten zu können. Betroffen waren in diesem Verfahren neben den Städten Freiburg und Breisach auch die Gemeinden Ihringen, Gottenheim und March.

Die Stadt Freiburg hatte ihre Einwendungen zur offen gelegten Planung Ende 2016 fristgerecht beim Regierungspräsidium eingereicht. Die DB Netz AG hat daraufhin das Schallschutzkonzept in den Bereichen der Haltepunkte Landwasser und Hugstetten nachgebessert.

Die wichtigsten Schritte in Projektablauf waren:

  • Nach den gesetzlichen Beteiligungen begannen im Dezember 2018 die vorbereitenden Bauarbeiten. Die wesentlichen Bauarbeiten wurden seit Februar 2019 durchgeführt.
  • Die Inbetriebnahme des Abschnitts zwischen Gottenheim und Freiburg und weiter auf der West-Ost-Achse fand im Dezember 2019 statt. Zwischen Gottenheim und Breisach verzögerte sich diese. Der Betrieb in diesem Streckenbereich wurde Mitte Februar 2020 wieder aufgenommen. Grund für die Verzögerungen waren insbesondere zusätzliche, zeitaufwändige Schutzvorkehrungen für Eidechsen und andere Tierarten beim Ausbau der Strecke. Hinzu kamen auch weitere notwendige Arbeiten zur Verbesserung des Baugrundes in einigen Streckenabschnitten.
  • Im Juni 2019 begannen die Arbeiten am Bahnhof Breisach. Während der rund fünfmonatigen Bauzeit wurde dort unter anderem ein Elektronisches Stellwerk errichtet. Zudem wurde der gesamte Schienenoberbau samt Gleisen, Schwellen, Schotter und der Entwässerung erneuert. Der höhengleiche Bahnüberweg als Zugang für Reisende zum Bahnsteig (Gleise 2 und 3) wurde durch einen Neubau ersetzt.

Der Text wurde durch die Bahn (Bauherrin) verfasst und ist abrufbar unter: https://bauprojekte.deutschebahn.com/p/breisgau-s-bahn

Gesetzlich vorgesehen

  • Im Anhörungsverfahren wurden die für das Bauvorhaben erstellten Pläne im November/Dezember 2016 sowie im April/Mai 2017 der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben.
  • Im Juli 2017 fand der Erörterungstermin statt - dieser diente allen, die zuvor eine Einwendung erhoben hatten, sich direkt mit der Vorhabenträgerin auszutauschen.
  • Der Ausbau der Bahnstrecke bedarf eines Planfeststellungsbeschlusses. Im Rahmen dieses formellen Verfahrens ist die Stadt Freiburg als betroffene Gemeinde aufgefordert eine Stellungnahme oder Einwendungen bei der Anhörungsbehörde, dem Regierungspräsidium, einzureichen.
  • Die Einwendungen bedürfen des Votums des Bauausschusses.
  • Über diese Verfahrensschritte ist gewährleistet, dass die von den Umbaumaßnahmen unmittelbar betroffenen Gemeinden gehört werden.

Amt für Projektentwicklung und Stadterneuerung (APS)
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg im Breisgau
aps@stadt.freiburg.de

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