Kindertageseinrichtungen fördern

2009 beschloss der Gemeinderat die Richtlinien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen in Freiburg (Drucksache G-09/152). Auf dieser Grundlage wurden die Angebote zur Kinderbetreuung in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut, sowohl in den städtischen Einrichtungen, als auch in den Einrichtungen freier Träger. Zwar wurde in 2018 und 2019 die aktuelle Zielquote von 103 % erreicht, jedoch sind an dieser Stelle auch künftige Faktoren, wie zum Beispiel der Verlegung des Einschulungsstichtags und die derzeit anhaltende Corona-Pandemie, mit in die Kalkulation einzubeziehen. So werden infolge der Verlegung des Einschulungsstichtages künftig dauerhaft mehr Plätze benötigt. Denn viele Kinder besuchen nun ein Jahr länger den Kindergarten, bevor sie schulpflichtig werden. Um infolge der Corona-Pandemie Kapazitätsreduzierungen zu vermeiden, werden zur künftigen Erfüllung der Anforderungen veränderter Hygienestandards organisatorische, konzeptionelle, räumliche und bauliche Anpassungen erfolgen müssen. Dies betrifft die Träger von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt.

Aufgrund von erforderlichen Änderungen im Bereich der Richtlinien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und des Rechtsanspruches auf einen Kita-Platz entstehen Mehraufwendungen. Dementsprechend schlägt das Amt für Kinder, Jugend und Familie vor die folgenden Mehraufwendungen im Doppelhaushalt 2021/2022 zuberücksichtigen:

  • Erhöhung des Mietaufwands in Bestandsgebäuden wegen Mieterhöhungen in den Vorjahren
  • Erhöhung der Sachkosten zur Anpassung an steigende Bewirtschaftungs- und Mietnebenkosten
  • Anpassung Kostendeckungsgrad: Mehraufwendungen aufgrund allgemeiner Kostensteigerung bei gleich-bleibenden Elternbeiträgen
  • Gebäudereinigung: Anpassung der Reinigungsstandards an den Musterhygieneplan für Baden-Württemberg (Bestandteil der Betriebserlaubnis vom Kommunalverband für Jugend und Soziales)
  • Schaffen zusätzlicher Kita-Plätze und Erhalt bestehender Plätze

Mit der kontinuierlichen Anpassung der Förderrichtlinien konnten in der Stadt Freiburg seit 2010 zusätzliche Kosten der Kinderbetreuung berücksichtigt und neue Förderleistungen bewilligt werden, die die Zuschussleistungen an die freien Träger deutlich verbessern. Mit dem Doppelhaushalt 2021/2022 sollen die Richtlinien entsprechend angepasst und fortgeschrieben werden.

Weitere Informationen: Drucksache G-20/236

 

Geplante Mittel im Doppelhaushalt

2021: 3,04 Millionen Euro

2020: 3,6 Millionen Euro

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Vorschläge der Verwaltung

Weitere Informationen:

Kommentare (3)

Stadt Freiburg

Kommentar der Moderation
ID: 7.981 05.05.2021 18:49

In der Sitzung des Gemeinderats vom 20.04.2021 wurde über die entsprechende Drucksache G-20/236 abgestimmt. Mehr:

Zusammenfassung des Beschlusses unter https://www.freiburg.de/pb/1702997 > 25 Richtlinien zur Förderungen von Kita-Einrichtungen freier Träger

Beschluss zur Drucksache im Detail unter https://ris.freiburg.de/meeting.php > 25 Richtlinien zur Förderungen von Kita-Einrichtungen freier Träger G-20/236 > Beschluss von TOP 25 3. Sitzung des Gemeinderates

Bernhard

ID: 7.377 27.01.2021 17:09

Kann mich Harald nur anschließen.
Wenn wir Arbeit und Beruf (insbesondere auch für unsere Frauen) miteinander verknüpfen wollen, sollte man hier nicht kläckern. Mehr davon und ebenfalls meinen persönlichen Dank an die Akteuere im Gemeinderat. Die Förderung der Kinder kann nie früh genug beginnen und bitte nicht nur auf Leistung optimieren, wir brauchen kreative Kinder.

Harald

ID: 6.290 23.01.2021 20:46

Der Stadt Freiburg und deren Verantwortlichen in der Verwaltung kann man für die bisherige Finzierung der Kindertageseinrichtungen danken. Sie muss beibehalten und ausgebaut werden.