Bebauungsplan "Östlich Uffhauser Straße"

Am Donnerstag, 15. Juli, findet um 18 Uhr eine Informationsveranstaltung im Mehrgenerationenhaus EBW Freiburg in der Sulzburger Straße 18 statt, zu der die Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen sind.

Dort stellt das Stadtplanungsamt den aktuellen Verfahrensstand zum Bebauungsplan „Östlich Uffhauser Straße“ vor. Grundlegendes städtebauliches Ziel ist die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch eine Neubebauung der Grundstücke mit zeitgemäßem Gebäudestandard sowie eine Aufwertung der Freiflächen. Geplant ist außerdem die Integration einer 3-gruppigen Kita. Der Bebauungsplan „Östlich Uffhauser Straße“ soll dafür die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein attraktives Wohnquartier schaffen.

Bereits im Oktober 2020 haben sich mehrere Büros mit dieser Aufgabe beschäftigt. Die Büros hatten den Auftrag eine gute städtebauliche und freiraumplanerische Idee zu entwickeln. Eine unabhängige Jury, an der neben Fachpreisrichtern auch Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie der Bürgerverein teilnahmen, wählte den Siegerentwurf vom Büro Florian Krieger Architektur und Städtebau aus, das den Entwurf zusammen mit Gornik Denkel Landschaftsarchitektur erarbeitet hat. Der nun vorliegende Zwischenstand des städtebaulichen Entwurfs wird an diesem Termin vorgestellt.

Aufgrund der Corona-Pandemie müssen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger vorab bis Montag, 12. Juli anmelden, da die Zahl der Teilnehmenden begrenzt ist. Bitte per E-Mail an bauleitplanung@stadt.freiburg.de oder postalisch an Stadtplanungsamt Freiburg, Fehrenbachallee 12A, 79106 Freiburg.

Bei der Anmeldung sind zwingend folgende Kontaktdaten anzugeben: Name und Vorname sowie Telefonnummer oder Adresse der teilnehmenden Person. Diese müssen zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 Infektionsschutzgesetz erhoben und für vier Wochen gespeichert werden.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur möglich, wenn Teilnehmende frei von Krankheitssymptomen sind. Auch die drei „GGGs –Getestet, Geimpft, Genesen“ sind zu beachten:

  • Vorgelegt werden muss entweder eine Bescheinigung eines negativen Schnelltests, der maximal 24 Stunden alt ist. Unter www.freiburg.de/schnelltestzentren haben Sie die Möglichkeit einen Termin für einen kostenfreien Test zu buchen. Eine kostenfreie Testmöglichkeit in der Nähe des Veranstaltungsortes ist z.B. im Testzentrum Weingarten in der AWO-Seniorenwohnanlage Weingarten, Sulzburger Straße 2, möglich.
  • Oder eine Impfbescheinigung/Impfpass über die seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung gegen das Coronavirus (i.d.R. zwei Impfungen).
  • Oder einen Nachweis über eine durch PCR-Test bestätigte Coronainfektion, die mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt.

Während der gesamten Veranstaltung sind der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, die Pflicht einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen sowie Basishygienemaßnahmen (Händedesinfektion bzw. Händewaschen sowie Hust- und Niesetikette) unbedingt zu beachten und einzuhalten. Ein Aufenthalt im Eingangs- Bereich und Foyer ist zu vermeiden.