Jährlicher Klimaschutz-Brief des OB an alle Hauseigentümer/innen

ID: 122
Erstellt von Ingo am 21.05.2018 um 15:07 Uhr
Wohnen

Alle im Grundbuch eingetragenen Hauseigentümer/innen werden einmal jährlich vom Oberbürgermeister der Stadt angeschrieben und an ihre Verpflichtung im Sinne des Art. 14/2 GG erinnert, Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz an ihrem Gebäude vorzunehmen.

In dem Brief wird zugleich der aktuelle (Rück-) Stand im Hinblick auf die städtischen, aber auch globalen Einsparziele dargestellt sowie auf Beratungs- und Förderangebote hingewiesen. Ergänzend können Beispiele für besonders gelungene Einsparmaßnahmen im zurückliegenden Jahreszyklus genannt und zur Nachahmung empfohlen werden.