Ein neues Gutachten des Juristen Peter Weber stellt heraus das Bundesländer eigene Mietpreisbegrenzungen festlegen können. Das ist dann ein wirklicher eingriff in den Markt. Ohne diesen ist alles Symptombekämpfung statt an die Ursachen ran zu gehen. Wohnen ist eine soziale Infrastruktur (Gemeingut) und keine normale Ware https://gentrificationblog.wordpress.com/2019/01/18/bundeslaender-koennen-eigene-mietpreisbegrenzungen-festlegen/
Wohnberechtigung im sozialen und geförderten Wohnungsbau muss kontrolliert werden
Sozialer Wohnungsbau ist absolut o.k. Ob es einen 50prozentigen Anteil sein muss, ist m.E. mit Vorbehalt zu versehen. Wohnungsbau in Freiburg nur mit der Stadtbau zu befriedigen ist reichlich illusorisch. Dazu sind die Beiträge von privaten Wohnungsbaugesellschaften (Familienheim, Bauverein, Heimbau u.a.m.) dringend erforderlich. Hinzu kommen die Initiativen der Bauträgergesellschaften und nicht zu vergessen private Investoren. All diese werden sich sehr wohl überlegen müssen, ob sie diese Auflage erfüllen können. Sie Stadt tut sich da leichter. Rechnet es sich nicht, werden halt Steuermittel, die von allen zu erbringen sind, verbraten.
Sozialer Wohnungsbau wird durch Landes- und kommunale Zuschüsse massiv unterstützt. D.h., erhebliche Steuermittel fließen in diese Förderung. Also muss der Staat auch zwingend Wert darauf legen, daß diese Steuermittel auch denen zufließen, die entsprechend bedürftig sind. Diese Bedürftigkeit muss daher auch entsprechend laufend überprüft werden wie bei der Gewährung von Sozialhilfeleistungen, in den Jobcentern, Sozialtickets, Grundsicherung etc. es auch durchgeführt wird. Auf keinen Fall kann es sein, daß die Zuweisung einer sozial geförderten Wohnung bis zum Lebensende gefördert bzw. subventioniert wird. Die Überprüfung der Berechtigung bei Veränderung der Familieneinkommensentwicklung ist aus sozialen Gründen ein Gebot der Stunde. Bei wachsendem Familieneinkommen ist die Anpassung der Miete an den Mietspiegel nicht nur zwingend, sondern fördert durch den Mehrerlös auch die Finanzierung weiterer neuer Wohnungen im sozialen Wohnungsbau.
Also, Förderung ja solange Berechtigung gegeben ist. Dies kann aber nicht zu einer unbegrenzten und unkontrollierten subventionierten Dauereinrichtung werden. Den Mietspiegel gibt es ja nicht umsonst. Die Stadt sollte sich aus Gerechtigkeitsgründen an ihr eigenes Werk halten !
Wichtiger ist es das der soziale Mietwohnungsbau a) massiv ausgebaut wird. Wir haben viel zu wenig sozialen Mitwohnungen b) Nach Lösungen geschaut wird das diese Dauerhaft in der sozial Bindung bleiben!
Stadt hat sehr viele Flächen und macht aktive Flächenpolitik. Sie verkaufen sie nur unter soziale Aspekte die grundbuchrechtlich abgesichert werden incl. Rückkaufrecht bei nicht Einhaltung http://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/videos/akte-d-das-versagen-der-wohnungspolitik-100.html https://www.taz.de/Serie-Wohnen-ist-Heimat/!5557902/
Sowas oder das Bauvereinsmodell braucht es für Dietenbach, damit nicht die alten Fehler wie in der Vauban oder Rieselfeld wieder stattfinden.
Vergabe von Baurecht nur noch mit min. 50% sozialer Mietwohnungsbau, ohne die Möglichkeit sich über Grundstücksartbettung freizukaufen.
oder wie in Wien: Zwei Drittel müssen Sozial sein und die Miete wird auf 5€/m² begrenzt http://www.spiegel.de/wirtschaft/wien-fuenf-euro-pro-quadratmeter-wohnung-so-geht-s-a-1239764.html
Versorgungslage für Haushalte mit Einkommen unter 60 Prozent des Bundesmedianeinkommens in Freiburg bei 20,2%. In Städten wie Freiburg und Würzburg müsste in jeder fünften Wohnungdie Miete auf ein Niveau von 4 bis 5 €/m² abgesenkt werden, um die sozialen Versorgungslücken zu schließen. https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_WP_063_2018.pdf
städtischen Mietzuschuss bei Mietbelastungsquote über 30%
Bsp. aus Berlin "Gesetz zur sozialen Ausrichtung und Stärkung der landeseigenen Wohnungsunternehmen für eine langfristig gesicherte Wohnraumversorgung" §2 Abs 4 (b) Die landeseigenen Wohnungsunternehmen sollen bei Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Folgendes einhalten: Die nach Mieterhöhung zu entrichtende Miete soll auf Antrag des Mieterhaushalts nicht über den Betrag erhöht werden, welcher 30 Prozent des vollständigen, nachzuweisenden Haushaltsnettoeinkommens entspricht, wenn für diesen Mieterhaushalt ein Härtefall nach § 3 anerkannt ist. http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=WUAusrSt%C3%A4rkG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true Zur Erinnerung unter OB Böhme gab es bereits einen städtischen Mietzuschuss. Vorteil des Modells: Da die Stadt ja auf Marktmechanismen steht, muss sie so lange für ihre verfehlte Mietwohnungspolitik zahlen, bis sie behoben ist.
laut einer Böckler-Studie ist das Potential in Freiburg enorm: "In kräftig wachsenden Trendstädten könnte der Mietanstieg bei Neuvermietungen erheblich gekappt werden." In Freiburg liegt die potentielle Kappung der mittleren Angebotsmiete durch die vollständige Anwendung der Mietpreisbremse bei 36% (3,81€/m²) https://www.boeckler.de/112132_115813.htm
Mieterinnen stärken geltendes Recht durchzusetzen. städtischer Zuschuss für Mietrechtsschutz (Mieterverein, Mieterring, Anwalt, Rechtschutzversicherung, ...) für alle die Freiburgpass berechtigt sind. Hier das Beispiel aus Berlin das seit 1.1. in Kraft ist https://www.tagesspiegel.de/berlin/mieterschutz-berlin-zahlt-sozialhilfe-empfaengern-beitrag-fuer-mieterverein/23808870.html
Jakob
Ein neues Gutachten des Juristen Peter Weber stellt heraus das Bundesländer eigene Mietpreisbegrenzungen festlegen können. Das ist dann ein wirklicher eingriff in den Markt. Ohne diesen ist alles Symptombekämpfung statt an die Ursachen ran zu gehen. Wohnen ist eine soziale Infrastruktur (Gemeingut) und keine normale Ware https://gentrificationblog.wordpress.com/2019/01/18/bundeslaender-koennen-eigene-mietpreisbegrenzungen-festlegen/
a.t.
Wohnberechtigung im sozialen und geförderten Wohnungsbau muss kontrolliert werden
Sozialer Wohnungsbau ist absolut o.k. Ob es einen 50prozentigen Anteil sein muss, ist m.E. mit Vorbehalt zu versehen. Wohnungsbau in Freiburg nur mit der Stadtbau zu befriedigen ist reichlich illusorisch. Dazu sind die Beiträge von privaten Wohnungsbaugesellschaften (Familienheim, Bauverein, Heimbau u.a.m.) dringend erforderlich. Hinzu kommen die Initiativen der Bauträgergesellschaften und nicht zu vergessen private Investoren. All diese werden sich sehr wohl überlegen müssen, ob sie diese Auflage erfüllen können. Sie Stadt tut sich da leichter. Rechnet es sich nicht, werden halt Steuermittel, die von allen zu erbringen sind, verbraten.
Sozialer Wohnungsbau wird durch Landes- und kommunale Zuschüsse massiv unterstützt. D.h., erhebliche Steuermittel fließen in diese Förderung. Also muss der Staat auch zwingend Wert darauf legen, daß diese Steuermittel auch denen zufließen, die entsprechend bedürftig sind. Diese Bedürftigkeit muss daher auch entsprechend laufend überprüft werden wie bei der Gewährung von Sozialhilfeleistungen, in den Jobcentern, Sozialtickets, Grundsicherung etc. es auch durchgeführt wird.
Auf keinen Fall kann es sein, daß die Zuweisung einer sozial geförderten Wohnung bis zum Lebensende gefördert bzw. subventioniert wird. Die Überprüfung der Berechtigung bei Veränderung der Familieneinkommensentwicklung ist aus sozialen Gründen ein Gebot der Stunde. Bei wachsendem Familieneinkommen ist die Anpassung der Miete an den Mietspiegel nicht nur zwingend, sondern fördert durch den Mehrerlös auch die Finanzierung weiterer neuer Wohnungen im sozialen Wohnungsbau.
Also, Förderung ja solange Berechtigung gegeben ist. Dies kann aber nicht zu einer unbegrenzten und unkontrollierten subventionierten Dauereinrichtung werden. Den Mietspiegel gibt es ja nicht umsonst. Die Stadt sollte sich aus Gerechtigkeitsgründen an ihr eigenes Werk halten !
Jakob
Wichtiger ist es das der soziale Mietwohnungsbau
a) massiv ausgebaut wird. Wir haben viel zu wenig sozialen Mitwohnungen
b) Nach Lösungen geschaut wird das diese Dauerhaft in der sozial Bindung bleiben!
Ralf Müller
Siehe auch "Wohnen muss bezahlbar bleiben" 377
https://mitmachen.freiburg.de/ecm-politik/stadtfreiburg/de/mapconsultation/51988/single/proposal/377
Jakob
Ulmer-Modell
Stadt hat sehr viele Flächen und macht aktive Flächenpolitik. Sie verkaufen sie nur unter soziale Aspekte die grundbuchrechtlich abgesichert werden incl. Rückkaufrecht bei nicht Einhaltung http://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/videos/akte-d-das-versagen-der-wohnungspolitik-100.html
https://www.taz.de/Serie-Wohnen-ist-Heimat/!5557902/
Sowas oder das Bauvereinsmodell braucht es für Dietenbach, damit nicht die alten Fehler wie in der Vauban oder Rieselfeld wieder stattfinden.
Jakob
Wohnungstausch "in die Bestandsmiete des Vorgängers" https://www.neues-deutschland.de/artikel/1108892.mietenwahnsinn-tapetenwechsel-online.html
Jakob
Vergabe von Baurecht nur noch mit min. 50% sozialer Mietwohnungsbau, ohne die Möglichkeit sich über Grundstücksartbettung freizukaufen.
oder wie in Wien: Zwei Drittel müssen Sozial sein und die Miete wird auf 5€/m² begrenzt http://www.spiegel.de/wirtschaft/wien-fuenf-euro-pro-quadratmeter-wohnung-so-geht-s-a-1239764.html
Jakob
Versorgungslage für Haushalte mit Einkommen unter 60 Prozent des Bundesmedianeinkommens in Freiburg bei 20,2%. In Städten wie Freiburg und Würzburg müsste in jeder fünften Wohnungdie Miete auf ein Niveau von 4 bis 5 €/m² abgesenkt werden, um die sozialen Versorgungslücken zu schließen. https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_WP_063_2018.pdf
Jakob
städtischen Mietzuschuss bei Mietbelastungsquote über 30%
Bsp. aus Berlin "Gesetz zur sozialen Ausrichtung und Stärkung der landeseigenen Wohnungsunternehmen für eine langfristig gesicherte Wohnraumversorgung" §2 Abs 4 (b)
Die landeseigenen Wohnungsunternehmen sollen bei Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Folgendes einhalten:
Die nach Mieterhöhung zu entrichtende Miete soll auf Antrag des Mieterhaushalts nicht über den Betrag erhöht werden, welcher 30 Prozent des vollständigen, nachzuweisenden Haushaltsnettoeinkommens entspricht, wenn für diesen Mieterhaushalt ein Härtefall nach § 3 anerkannt ist.
http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=WUAusrSt%C3%A4rkG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true
Zur Erinnerung unter OB Böhme gab es bereits einen städtischen Mietzuschuss. Vorteil des Modells: Da die Stadt ja auf Marktmechanismen steht, muss sie so lange für ihre verfehlte Mietwohnungspolitik zahlen, bis sie behoben ist.
Jakob
Mitpreisbremse konsequent anwenden!
laut einer Böckler-Studie ist das Potential in Freiburg enorm: "In kräftig wachsenden Trendstädten könnte der Mietanstieg bei Neuvermietungen erheblich gekappt werden." In Freiburg liegt die potentielle Kappung der mittleren Angebotsmiete durch die vollständige Anwendung der Mietpreisbremse bei 36% (3,81€/m²) https://www.boeckler.de/112132_115813.htm
Jakob
Mieterinnen stärken geltendes Recht durchzusetzen. städtischer Zuschuss für Mietrechtsschutz (Mieterverein, Mieterring, Anwalt, Rechtschutzversicherung, ...) für alle die Freiburgpass berechtigt sind.
Hier das Beispiel aus Berlin das seit 1.1. in Kraft ist https://www.tagesspiegel.de/berlin/mieterschutz-berlin-zahlt-sozialhilfe-empfaengern-beitrag-fuer-mieterverein/23808870.html
Ulrich
Bezahlbare Wohnungen müssen auf dauer bezahlbar bleiben und nicht nach einigen Jahren aus der Sozialbundung herausfallen.
AnneR
hier kann die Stadt die Dauer der Mietenbindung eigenverantwortlich ändern