Umlage von Erschließungskosten reformieren

ID: 352
Erstellt von Morgenistheutegestern am 06.01.2019 um 22:15 Uhr
Soziales

Gegenwärtig werden die Erschließungskosten für Bauland auf den Kaufpreis für Bauland direkt aufgeschlagen. Damit erhöht sich der finanzielle Aufwand für Bauwillige von Anfang an um einen ganz wesentlichen Betrag.

Der Gemeinderat möge deshalb beschließen, dass diese Kosten nicht mehr sofort zahlbar gestellt werden, sondern als nachgeordnete Hypothek ins Grundbuch eingetragen und vom (jeweiligen) Eigner der Wohneinheit über fünfzehn bis fünfundzwanzig Jahre hinweg ratenweise abgetragen werden können.

Kommentare (2)

Moderation

Kommentar der Moderation
ID: 637 11.01.2019 17:22

Hallo Morgenistheutegestern,
wir haben den Vorschlag an das zuständige Stadtplanungsamt weitergeleitet und folgende Antwort erhalten:

Bei diesem Vorschlag für den Grundstückserwerb von privaten Eigentümern handelt sich nicht um eine Reformierung der Erschließungskosten, sondern letztendlich um ein Darlehen an den Bauherren zulasten des Steuerzahlers. Die Erschließungskosten einschließlich der damit verbundenen Zinsbelastung für die Vorfinanzierung müssen nämlich zunächst vom städtischen Haushalt, d.h. im Ergebnis von der Bürgerschaft, getragen werden. Der Bauherr dagegen vermeidet mit diesem Vorschlag eine höhere Finanzierung seiner Erwerbskosten für das jeweilige Grundstück durch Dritte.

Außerdem trägt die Stadt das Risiko der Insolvenz des Bauherrn, da nur ein nachrangiger Eintrag ins Grundbuch erfolgen soll.
Ob dadurch aber ein Erwerb für den Bauherrn leichter wird, darf bezweifelt werden.

Da es sich um ein Darlehen handelt, scheint der Grundstückserwerb mit den genannten Risiken für die Stadt für den Bauherrn zunächst finanzierbar. Es hat aber keine Auswirkungen auf die Höhe des Kaufpreises selbst. Es steht im Gegenteil zu befürchten, dass sich damit die Nachfrage nach Grundstücken erhöht, weil ein größerer Kreis von an den Grundstücken Interessierten den Markt betritt. Damit erhöht sich die Nachfrage bei gleichbleibendem Angebot; im Ergebnis wird dies zu höheren Grundstückspreisen führen.

Morgenistheutegestern

ID: 414 06.01.2019 22:44

Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Stadtverwaltung die Umlagefähigkeit von Erschließungskosten sehr eng unter dem Aspekt festlegt, dass der Nutzen aus dem betriebenen Aufwand explizit und unmittelbar Wohnen ermöglicht und direkt dem Gebäude / der Wohneinheit zugeordnet werden kann.

Dies trifft beispielsweise fraglos für die Versorgungsleitungen zu, nicht aber für KiTa, Schulen, Versammlungsräume und Sport-/Spielanlagen in Wohnquartieren.