Radweg FR2 durchgehend als Vorfahrtsstraße für Radfahrer

ID: 486
Erstellt von Arim am 17.01.2019 um 20:43 Uhr
Verkehr

Es gibt 2 benannte Hauptradwege durch Freiburg, den FR1 (an der Dreisam) und den FR2 an der Güterbahnlinie.
Speziell an einer Ecke braucht es eine durchgehende Vorfahrt für den FR2, an der Kreuzung mit der Lehener Straße, die dort für Autos wirklich nur eine Nebenroute darstellt. Parkende Autos an der Ecke machen die Überquerung der Lehener Straße zusätzlich unsicher.
Wenn die ausgewiesenen Hauptfahrradrouten keine Vorfahrt haben, dann stimmt was nicht.

Kommentare (3)

Bobbele_im_Vauban

ID: 2.701 25.01.2019 17:43

Auch wenn die Moderation bereits geschrieben hat, daß die Umsetzung dieses Vorschlags unmittelbar bevorsteht, möchte ich die Notwendigkeit dieser Maßnahme nochmals betonen:

Es ist praktisch nicht möglich, mit dem Fahrrad so anzuhalten, daß man einerseits den Radverkehr entlang der Lehener Straße (der – wie auf dem Foto erkennbar ist, hier von der Fahrbahn auf den Radweg bzw. umgekehrt wechseln soll) nicht behindert oder gefährdet, und andererseits den (bislang bevorrechtigten) Auto- und Fahrradverkehr einsehen kann. Erst recht nicht mit einem Liegerad, bei dem man nicht nur tiefer sitzt, sondern sich mit dem Kopf auch weit hinter dem vorderen Fahrzeugende befindet – wenn auch längst nicht so weit hinten, wie im Auto (wo man weitaus schlechter sieht!).

Ergänzen möchte ich, daß erstens in der Lehener Str. vor und nach der Querung absolutes Haltverbot angeordnet werden sollte, damit die Autofahrer*innen auch wirklich sehen können, ob die Radvorrangroute frei ist.

Zweitens sollte das Ende bzw. der Anfang des (von hier aus gesehen stadtseitigen – oder wie soll man das ausdrücken?) Bordsteinradwegs ein Stückweit stadteinwärts verlegt werden. Denn ich halte es für besonders gefährlich, daß die Radfahrer*innen, die entlang der Lehener Str. fahren, ausgerechnet genau an dieser Stelle von der Fahrbahn auf den Radweg wechseln sollen. Stadtauswärts müßte man* seinen Kopf gleichzeitig nach links umdrehen, um zu sehen. ob von hinten ein Auto kommt (das aller Wahrscheinlichkeit nach die Markierungen mißachtet…) und im selben Moment sowohl nach rechts als auch nach links schauen, ob keine (dann Vorfahrt haben werdenden) Radler*innen auf der FR 2 kommen.

Und weil diese Stelle so unübersichtlich ist und mit überwiegend nicht angepaßten Geschwindigkeiten sowohl der Rad- als auch Autofahrer*innen sowie allseits mangelnder Sorgfalt zu rechnen ist, sollte die Querung seitens der Lehener Str. besser als Stopstelle ausgeschildert werden.

Andernfalls fürchte ich, daß diese Gefahrenstelle dadurch nicht entschärft, sondern die Gefahrenlage nur verändert wird. Der Unterschied bestünde dann im wesentlichen darin, wer die Hauptschuld hätte, falls es nach einem Unfall zu einer Gerichtsverhandlung käme.

Zusätzlich schlage ich Spiegel vor, damit die Wartepflichtigen* besser sehen können, ob frei ist oder jemand* mit dem Fahrrad angesaust kommt.

Also, ich sag’s mal so: Auch ich habe einst mit 18 den Führerschein gemacht – das war damals so, und wer keinen Führerschein hatte, wurde damals faktisch als unzurechnungsfähig angesehen und behandelt. Aber ich bin seit 16 Jahren nicht mehr selber Auto gefahren. Ich erinnere mich jedoch noch, wie schlecht man im Pkw sieht – bei einem Transporter oder Kleinlaster (sogar einem 7,5t-Umzugslaster!) ist die Sicht weitaus besser! Und das sollte bedacht werden – denn Vorfahrt gewähren kann nur, wer diejenigen*, die Vorfahrt haben, auch sehen kann…

Jedenfalls, ich hoffe, die Planung ist dem entsprechend und bitte den Fahrradbeauftragten der Stadt auf diesem Wege freundlich darum, da nochmal drüberzusehen und ggf. eine Modifikation oder Ergänzung der Planung zu bewirken.

Moderation

Kommentar der Moderation
ID: 1.863 21.01.2019 10:54

Hallo Arim,
es gibt gute Nachrichten aus dem Garten- und Tiefbauamt (GuT), an das wir Ihren Vorschlag weitergeleitet haben:
Die Herstellung einer bevorrechtigten Querung im Zuge des FR2 über die Lehener Straße wird dieses Frühjahr umgesetzt. Damit eine Änderung der Vorfahrt im Sinne des Vorschlages und der Radfahrer umgesetzt werden kann, sind größere bauliche Arbeiten erforderlich, die über ein paar Wochen leider auch den Radverkehr einschränken werden. Aber dann heißt es für Radfahrer: Freie Fahrt mit Vorfahrt!

GH

ID: 1.656 19.01.2019 12:26

Ja, das stimmt. Solche Situationen führen den Radvorrangweg ad absurdum....