Grundsteuer verdoppeln bei Leerstand

ID: 494
Erstellt von Andreas am 18.01.2019 um 12:28 Uhr

Man sollte die Grundsteuer verdoppeln für alle Wohnungen die länger als 6 Monate leerstehen. Freiburg hat ja schon den Leerstand verboten wie ich höre.

Das Geld kann man ja auch noch später kassieren (wie zu hören war sind die Mitarbeiter überlastet) und es dürfte kaum möglich sein sich einfach hin und her zu melden um das System zu unterlaufen. Das Meldeamt könnte die Liste der länger als 6 Monate leerstehenden Wohnungen erzeugen, kein Verstoß gegen Datenschutz denn die Info ist ohnehin beim Amt. Weitergegeben wird dann nur die Liste und nur an das Amt das die Grundsteuer erhebt. Die haben legal die Eigentümerdaten.

Kommentare (2)

Moderation

Kommentar der Moderation
ID: 1.880 21.01.2019 11:52

Hallo Andreas,
wir haben Ihren Vorschlag an die zuständige Stelle weitergeleitet und folgende Antwort erhalten:

Die Grundsteuer wird aufgrund eines Bundesgesetzes erhoben. Die Regelungskompetenz der Gemeinden beschränkt sich darauf, die Höhe des Hebesatzes festzulegen, nicht aber bestimmte Immobilien entsprechend ihrer Nutzung geringer oder höher als andere zu besteuern. Hierfür liegt die Gesetzgebungskompetenz alleine beim Bund.

Aktuell hat das Bundesfinanzministerium einen Vorschlag zur Reform der Grundsteuer vorgelegt. Das Thema Leerstand von Wohnungen ist darin nicht enthalten. Es wird lediglich im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer darüber diskutiert, ob und in welchem Umfang unbebaute Grundstücke höher besteuert werden können.

Sabine

ID: 1.729 19.01.2019 21:58

Ich finde das ist eine gute Idee. Das sollte auch für Gewerbeflächen gelten. Auch in Freiburg gibt es Büros und Geschäfte die schon lange leer stehen und entweder gibt es keine Handhabe oder kein Interesse der Stadt etwas dagegen zu unternehmen.