Immer mehr Unternehmen nutzen den öffentlichen Raum für kommerzielle Veranstaltungen.
Heilpflanzenexkursionen, Meditations- und Yogakurse, Naturwanderungen, Waldbaden und Vieles mehr werden vermehrt von Unternehmen zur eigenen Gewinnoptimierung im gemeinschaftlich genutzten Raum angeboten. Diese Angebote überschreiten deutlich die gesetzlich verankerten Rechte der Betretung. Zum Teil wird sogar Privateigentum dafür missbraucht.
Hierfür muss zukünftig eine Ausgleichszahlung an die kommunale Gemeinschaft erfolgen. Diese wird von der Stadt für Erhaltungsmaßnahmen auf der eigenen Fläche und Förderungen in der privaten Flächenbewirtschaftung für den Umweltschutzes genutzt.
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