Im sozialen Wohnungsbau muss es gerecht zugehen

ID: 559
Erstellt von a.t. am 23.01.2019 um 09:49 Uhr
Bauen und Wohnen

Sozialer Wohnungsbau ist sehr zu begrüßen. Denn die Zuweisung einer Wohnung hängt von der Bedürftigkeit ab. Zurecht wird dabei das Familieneinkommen zugrunde gelegt, was ja auch bei vielen anderen sozialen Leistungen stattfindet. Daher werden Sozialleistungen sehr oft nur auf Zeit gewährt.
Bei der Belegung einer Wohnung aus dem sozialen Wohnungsbau, bei dem in nicht unerheblichem Umfang auch Steuermittel zufließen, bleibt die Überprüfung der dauerhaften Vermietung außen vor. Wenn sich das Familieneinkommen verändert, muss im Sinne der Gerechtigkeit dann auch eine Mietanpassung mindestens an den Mietspiegel erfolgen, um auch wieder Refinanzierungsmittel für weiteren sozialen Wohnungsbau zu generieren.
Es kann nicht sein, daß die Begünstigung einer Wohnung aus dem sozialen Wohnungsbau eine lebenslange Dauerförderung auslöst. Das ist gegenüber der nachwachsenden hilfsbedürftigen Generation ungerecht.
Das städt. Liegenschaftsamt und vor allem die Stadtbau sind dringend gefordert, im Interesse der gerechten Wohnversorgung eine diesbezügliche Überprüfung der Mietverhältnisse vorzunehmen. Künftig zu erwartende negative Bilanzen der Stadtbau dürfen ohne Überprüfung des Bestandes nicht durch Steuermittel ausgeglichen werden. Das wäre für die tausenden anderen Mieter außerhalb des städt. Wohnungsbaus eine unzumutbare Belastung.

Kommentare (2)

SST

ID: 2.839 26.01.2019 13:40

Bin fassungslos, wenn es wirklich so ist.