Zweitkindrabatt unabhängig vom Träger durch die Stadt finanzieren

ID: 577
Erstellt von Annika Beutel am 24.01.2019 um 10:08 Uhr
Soziales

Ein Zweit- (und Folgekinder-) Rabatt bekommt eine Familie nur gewährt, wenn sie ihre Kinder bei einem Träger unterbringen kann. Unsere Kita- und Kindergartenlandschaft erlaubt das nur häufig nicht. Sei es, dass der Träger nur U3 oder nur Ü3-Plätze anbietet oder dass einfach zu viele Bewerbungen auch von anderen bevorzugtemn Geschwisterkindern oder Kinder von Mitarbeitern einen Platz für sich beanspruchen. Damit werden diese Familien, die ausweichen müssen und dadurch sowieso schon auf viele Vorteile verzichten müssen, auch noch mit zusätzlichen Kosten belastet.

Besser wäre es, wenn die Stadt Mehrkinderrabatte gewährt, sodass es trägerübergreifend einen Zweitkinderrabatt gibt - egal wo die Familie einen Platz findet. Das wäre ein stärkeres Zeichen der Stadt für Kinder und für Familien.

Kommentare (5)

st

ID: 3.118 27.01.2019 20:55

nicht jede familie bekommt beim gleichen traeger fuer alle kinder einen platz!!
hat aber die mehr belastung trozdem und kein geschwisterrabatt.

alle einrichtungen bekommen aber von der stadt zuschuesse (steuergelder) und entlasten die stadt bzgl. ihrer pflicht u3 plaetze anzubieten.

Moderation

Kommentar der Moderation
ID: 2.647 25.01.2019 12:44

Hallo Annika Beutel,
wir haben Ihren Vorschlag an das zuständige Amt für Kinder, Jugend und Familie weitergeleitet und folgende Antwort erhalten:

Das städtische Beitragssystem sieht für die Elternbeiträge auch Geschwisterermäßigungen vor. Diese Ermäßigung gilt bei allen Trägern von Kindertageseinrichtungen, welche das städtische Beitragssystem anwenden.
Rund 76 % der Plätze werden zu städtischen Beiträgen angeboten und berücksichtigen somit neben der einrichtungsinternen Geschwisterermäßgung auch eine einrichtungsübergreifende Geschwisterermäßigung. Das bedeutet, eine Geschwisterermäßigung wird in jedem Falle gewährt, auch wenn sich die Kinder in verschiedenen Einrichtungen befinden, solange diese Einrichtungen das städtische Beitragssystem anwenden. Diese Möglichkeit muss von den Eltern gegenüber den Trägern geltend gemacht werden.

Die verpflichtende Einführung einer Geschwisterermäßigung bei allen Trägern von Kitas ist rechtlich nicht durchsetzbar. Wie die Träger ihr Beitragssystem handhaben, steht im Ermessen der jeweiligen Träger. Träger, welche die städtischen Beiträge nicht anwenden, berücksichtigen jedoch in der Regel auch eine Geschwisterabsenkung, jedoch nicht einrichtungsübergreifend.

Astrid

ID: 2.648 25.01.2019 13:09

Dies trifft in der Praxis nicht zu. Auch Einrichtungen, die grundsätzlich Geschwisterrabatt gewähren, tun dies nicht zwingend, wenn das Geschwisterkind eine Einrichtung eines anderen Trägers besucht. M.E. sollte hier die Stadt sich verpflichtet sehen, für einen finanziellen Ausgleich zu sorgen.
Dass es eine Vielfalt an freien Trägern gibt ist eine Bereicherung für unsere Stadt. Dass die Stadtverwaltung die Ausgestaltung der Beiträge nicht als ihre Aufgabe ansieht, darf nicht sein, hier macht sie es sich allzu leicht.

Anna

ID: 2.614 25.01.2019 08:54

Ein trägerübergreifender Rabatt sollte selbstverständlich sein. Den meisten Menschen ist -wie mir bisher- wohl gar nicht bewusst, dass es hier eine Lücke gibt.

GH

ID: 2.534 24.01.2019 17:02

Fehlt schon lange und wird in anderen Städten bereits so gehandhabt .