Busverbindung 21 ab Dorf-Strasse Günterstal bis Kyburg am Abend im Halbstundentakt

ID: 635
Erstellt von ew am 26.01.2019 um 23:11 Uhr
Verkehr

Das stark gewachsene Wohngebiet Schauinslandstr-Swetlana-Geier-Str. in Günterstal ist in den Abendstunden ab der Straßenbahnhaltestelle Dorfstraße nicht mehr an den ÖPNV angebunden. Allein an der Haltestelle Kyburg wohnen in den Neubauten ca. 300 Bürger. Die letze Busverbindung ab Dorfstraße ist werktags um 20:04 Uhr, von Kyburg Richtung Bertholdsbrunnen ab Kyburg um 20:37. Damit besteht eine relevante Erschließungslücke. Das Gebiet Schauinslandstrasse wird auch nicht vom AST erschlossen, dies im Gegensatz zu 7 andern Stadteilen. Völlig unverständlich ist vielen Bürgern, manche nennen es eine Schildbürgerstreich, dass ab Dorfstraße um 21.47, 22:47 und 0:47 ein Ruftaxis als AST fährt, dass jedoch von Freiburger Bürgern zwischen den Haltestellen Dorfstr. und Kyburg nicht genutzt werde darf. Dies wohl deshalb weil nur die Gemeinde Horben einen Zuschuss gewährt.
Beantrag wird mit einem Halbstundentakt in den Abendstunden von 20:00 bis 0:15 und Morgenstunden ab 6:00 mit einer Verbindung ab Straßenbahnhaltestelle Dorfstraße b bis Haltestelle Kyburg und umgekehrt. Eine Weiterführung zu Talstation Schauinslandbahn ist nicht erforderlich. So werden viele private Fahrten zu Straßenbahn vermieden. Eine ausreichende Verkehrsbedienung dieses stark gewachsenen Wohngebietes ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Hierfür sollte die Stadt Freiburg Betriebskostenzuschüsse an die VAG für die Erbringung nicht lukrativer Fahrten in Schwachverkehrszeiten, gemäß dem Beschluss des Gemeinderates der Stadt Freiburg vom 12.12.2017 zur Direktvergabe des öffentlichen Personennahverkehrs an die VAG und den "Allgemeine Grundsätze der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs und der Schauinslandbahn der Stadt Freiburg (AGF), gewähren. Die Höhe muss von kalkuliert werden. Hierbei handelt es sich auch um eine Aufgabe nach dem Personenbeforderungsgesetz, die Stadt Freiburg erhält hierfür ab 2018 vom Land auch erhöhte Zuschüsse. Es handelt sich nicht um ein Defizit eines städtischen Wirtschaftsbetriebes, vielmehr um Maßnahme der Daseinsvorsorge, für die die Stadt nach EU-Recht eine Direktvergabe des öffentlichen Personennahverkehrs an die VAG genau mit dieser Begründung beschlossen hat. Sollten die Gewinne aus der Badenova-Beteiligung nicht ausreichen, so ist eine Zuschuss aus dem Verwaltungshaushalt hierfür zur Verfügung zu stellen.

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