T66 Kulturwerk unterstützen durch Erhöhung der institutionelle Förderung

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Erstellt von Ute am 27.01.2021 um 10:52 Uhr

Das T66 Kulturwerk mit seinem Sitz im ehemaligen „Geiges-Turm“ in der Talstrasse 66 ist eine Gründung des Bundesverbandes bildender Künstlerinnen und Künstler Südbaden (BBK-Südbaden).
Zusammen mit dem BBK-Südbaden blickt das Kulturwerk T66 auf über 70 Jahre kultureller Arbeit in Freiburg zurück. Es übernimmt dabei Aufgaben, die der BBK in seiner Eigenschaft als berufsständische Vertretung professioneller Künstlerinnen und Künstler nicht übernehmen kann. Die sind aber für die Bildenden KünstlerInnen existentiell.
Das Kulturwerk T66 ist ein reines non-profit-Unternehmen! Unsere Satzung und unser Rechtsstatus erlauben es uns nicht, Gelder im kommerziellen Bereich zu generieren. Wir können keine Galerie betreiben oder ein Café oder einen „Musemsshop“ oder dergleichen. Der gesamte Vorstand arbeitet ehrenamtlich. Zur Ausübung unserer kulturellen Arbeit sind wir ausschließlich auf die Unterstützung durch die Stadt, das Land und Sponsoren angewiesen.
Die Stadt Freiburg unterstützt uns dankenswerter Weise seit dem Umzug in unsere neuen Räume im „Geigesturm“ Anfang des Jahrtausends durch eine institutionelle Förderung. Diese Förderung wurde seit der ersten Gewährung nicht erhöht und sie deckt gerade Miete mit Nebenkosten. Das Land beteiligt sich (derzeit noch) hälftig. Soziokulturelle Projekte werden mitunter auch durch Bundesmittel gefördert.
Die heutigen Anforderungen an Ausstellungen erfordern indes deutlich höhere Ausgaben und sind in diesem Kostenrahmen für die KünstlerInnen und die Besucher nicht mehr so zu gestalten, dass es aktuellen Ansprüchen entspricht. Für Planung, Konzeption, Transportkosten, Übernachtungen, Honorare, Versicherungen, Auf- und Abbau, Dienstleistungen, Dokumentation, Veröffentlichungen und Öffentlichkeitsarbeit, die regelmäßige Renovation und Vorbereitung der Räume … müssen wir einen deutlich größeren Aufwand betreiben. Viele Ausstellungsvorhaben sind zudem auf modernere Hard- und Software angewiesen.
Ich schlage deshalb vor eine Anpassung der institutionellen Förderung auf 29.000 €

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