Harz4/Sozialhilfe erhöhen

ID: 833
Erstellt von Mike am 18.01.2021 um 11:58 Uhr

Harz4 und Sozialhilfe sind nach Einschätzung der Sozialverbände viel zu niedrig. Auch SPD und Grüne haben nach über 15 Jahren Armut und Leid ihr soziales Gewissen wiederentdeckt. Die Stadt soll Harz4 und die Sozialhilfe um 200€ aufstocken, um den Empfängern wieder ein menschenwürdiges Leben und soziale Teilhabe zu ermöglichen.

Kommentare (3)

Moderation

Kommentar der Moderation
ID: 6.608 25.01.2021 09:56

Hallo Mike,
wir haben den Vorschlag an das zuständige Amt für Soziales und Senioren weitergeleitet und folgende Antwort erhalten:

Die Bedarfsermittlung und die Festlegung der Bedarfssätze erfolgt durch den Bund.

Eine freiwillige kommunale Aufstockung von Transferleistungen in den Rechtskreise SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und XII (Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung) hätten eine entsprechend gleich hohe Leistungskürzung ggf. unter Berücksichtigung eines Freibetrags von 30 Euro zur Folge.

Die Bedarfsermittlung für die Höhe der pauschalierten monatlichen Leistung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe ist im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) geregelt. Das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz wird nach § 20 Abs. 5 Satz 2 SGB II in entsprechender Weise auch für die Anpassung des Regelbedarfs von Beziehern der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch zugrunde gelegt. Wer auf staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen ist, bekommt ab Januar 2021 mehr Geld. Alleinstehende erhalten dann 446 Euro im Monat – 14 Euro mehr als bisher. Die Sätze steigen in allen Regelstufen. Kinder von 14 bis 17 Jahren etwa sollen ab kommendem Jahr 373 Euro erhalten und damit 45 Euro mehr als bisher. Die Leistungen für die 6- bis 13-Jährigen hingegen steigen nur geringfügig. Diese Altersgruppe hatte bei der letzten Neuberechnung weit überproportional profitiert (zitiert: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regelsaetze-steigen-1775798).

Daneben ist per 01.01.2021 der neue Mietspiegel für Freiburg i. Br. in Kraft getreten. Aus diesem leiten sich auch die Angemessenheitsgrenzen (Mietobergrenze) für die Kosten der Unterkunft ab. Diese Grenze ist in allen Haushaltsgrößen in einer Spanne von 45,00 Euro bis 169,50 Euro erheblich angehoben worden.

Clau

ID: 6.088 22.01.2021 19:36

Bedingungsloses Grundeinkommen noch besser, wei keine Stigmatisierung - aber das ist wohl nicht an der richtigen Stelle bei Kommunen, sondern Bundesangelegenheit

Mike

ID: 6.102 22.01.2021 20:14

Die CDU als Partei der sozialen kälte wird das niemals im Bund machen, deshalb muß die Kommune das Leid selbst beenden, nicht immer die Verantwortung weiterschieben.