Aussetzung der Übernachtungssteuer

ID: 854
Erstellt von Pepe am 19.01.2021 um 15:25 Uhr

Seit dem Jahr 2014 gibt es in Freiburg die sog. Bettensteuer. Hier werden 5% des Übernachtungspreises von privat veranlassten Übernachtungem an die Stadt Freiburg abgeführt.
In den Pandemie-Jahren 20/21 ist die Hotellerie sehr stark betroffen, es gab in 2020 ein 5-monatiges Berufsverbot für Hoteliers, für das laufende Jahr ist dies noch nicht abzusehen.
Die Belastungen durch Pachten, Personalkosten und andere Fixkosten sind sehr hoch. Dementsprechend kann es nur sinnvoll sein, diese Steuer, die nur eine Branche einseitig belastet für das Pandemie-Jahr 2021 auszusetzen, um vor Allem die mittelständisch-geprägte Hotelbranche in Freiburg zu entlasten. Betriebe müssen gesichert werden, Arbeitsplätze sollten erhalten bleiben.

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