Eltern von Kindern mit (drohender) Behinderung haben in Freiburg große Schwierigkeiten einen Platz in einer Kindertageseinrichtung zu bekommen, der den Bedürfnissen und Ansprüchen auf Förderung und Inklusion ihrer Kinder gerecht wird. Der Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz nach §24 SBG VIII, der für alle Kinder gleichermaßen gilt, kann in Freiburg in vielen Fällen nicht eingelöst werden. Aus Sicht des Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ) des Universitätsklinikums Freiburg gibt es regelmäßig Probleme, wenn Familien einen KiTa-Platz für ein Kind mit Förderanspruch suchen. Der Mangel an entsprechenden Plätzen geht weit über Einzelfälle hinaus. Das im vergangenen Jahr in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) fordert, dass die besonderen Bedürfnisse dieser Kinder in Kindertageseinrichtungen zu berücksichtigen sind. Hier besteht aus Sicht des Gesamtelternbeirats der Freiburger KiTas und des Behindertenbeirats der Stadt Freiburg dringender Handlungsbedarf, wie kürzlich in einem gemeinsamen Positionspapier dargelegt. Der akute Fachkräftemangel erhöht den Druck auf die Einrichtungen derzeit stark. Die Folgen der Pandemie im Bildungsbereich haben bereits verdeutlicht, dass Kinder mit (drohender) Behinderung bei mangelnden Ressourcen besonders gefährdet sind. Es müssen daher umgehend Vorkehrungen getroffen werden, um diese Kinder vor Benachteiligung zu schützen. Um die Anforderungen des KJSG im Bereich Kindern mit (drohender) Behinderung in Kindertageseinrichtungen in Freiburg gerecht zu werden, sind aus unserer Sicht konkrete Maßnahmen seitens der Stadt Freiburg erforderlich, die im Positionspapier aufgeführt sind. Hier einige Zentrale Punkte:
• Benennung von konkreten Ansprechpersonen bei der Informations-, Beratungs-, und Vormerkstelle (IBV) Kinderbetreuung, welche speziell für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf zuständig sind. Diese müssen entsprechend geschult werden und bereits mit der Platz-Anfrage die Eltern an die Eingliederungshilfe-Stellen vermitteln. Für die Beratung von Eltern und Einrichtungen sollte die IBV auch über heilpädagogische Kompetenz verfügen, diese könnte z.B. über den Fachkräfte-Pool des ASK gestellt werden. Eine ähnliche Stelle gibt es z.B. in Stuttgart: https://www.stuttgart.de/leben/gesundheit/gesundheitsberatung/zentrale-informations-und-beratungsstelle-zib.php
• Strukturelle Verankerung von heilpädagogischen Fachkräften in den städtischen KiTas. Die große Relevanz dieser Maßnahme wurde bereits in der wissenschaftlichen Begleitung des Modellprojektes KiTa am Seepark (z.B. Drucksache KJHA-17/004, Anlage 1) festgestellt. Heilpädagogische Fachkräfte, die fester Bestandteil des KiTa Teams sind, stellen eine niederschwellige Ressource dar. Im Gegensatz zu Maßnahmen die über die Eingliederungshilfe (EGH), welche über externe Leistungserbringer erfolgen (z.B. heilpädagogische Praxen), sind sie unmittelbar verfügbar und können das Team bei fachlichen Fragen im Alltag unterstützen (keine Schweigepflichtentbindung erforderlich). Auch die Unterstützung der Kinder mit (drohender) Behinderung kann dann unmittelbar erfolgen, ohne lange Wartezeiten auf Diagnose, EGH Antrag, Bewilligung und Suche nach einem externen Leistungserbringer. Letztere haben derzeit auch personelle Engpässe und es kommt zu langen Wartezeiten. Weiterhin ist diese Maßnahme ohne größere finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, da der Bedarf an EGH in gleichem Maße reduziert wird. Konkret fordern wir die Berücksichtigung von drei Vollzeit-Stellen für heilpädagogische Fachkräfte in den städtischen KiTas im anstehenden Doppelhaushalt.
• Unterstützung der KiTas in freier Trägerschaft: Die von der Arbeitsgemeinschaft Freie Träger in Drucksache G-18/211 eingebrachte heilpädagogische Begleitung der Teams einschließlich regelmäßiger Fallbesprechung in den KiTas in freier Trägerschaft sollte umgehend umgesetzt werden. Dazu sollte das bereits existierende Angebot der Stadt für städtische KiTas (Fachkräfte-Pool des ASK) auf die freien Träger erweitert werden und das Personal entsprechend aufgestockt werden.
Mein Vorschlag wäre...
Der Vorschlag hilft der Stadt bei der Erfüllung der Anforderungen, die sich aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und aus der UN Behindertenrechtskonvention ergeben. Dadurch wird Inklusion in den Freiburger KiTas gestärkt und die Teilhabechancen von Kindern mit (drohender) Behinderung werden verbessert.
Stadt Freiburg
Kommentar der ModerationDer Vorschlag wurde in den Haushalt aufgenommen. Mehr: https://www.freiburg.de/haushalt > Erfolgreiche Anträge > Soziales
Stadt Freiburg
Kommentar der ModerationDer Vorschlag wurde in Fraktionsanträgen von Grünen (OZ 505), SPD/Kulturliste (OZ 506), und JUPI (OZ 507) aufgegriffen, die in der Zweiten Lesung zum Haushalt am 27. und 28. März vorberaten werden: https://www.freiburg.de/pb/1057958.html
Stadt Freiburg
Kommentar der ModerationDer Vorschlag wurde in Fraktionsanträgen von Grünen (OZ 167), SPD/Kulturliste (OZ 168) und JUPI (OZ 169) aufgegriffen, die in der Zweiten Lesung zum Haushalt am 27. und 28. März vorberaten werden: https://www.freiburg.de/pb/1057958.html