Dieser Vorschlag ist ein Vorschlag des Migrant_innenbeirats der Stadt Freiburg.
Wir schlagen die Schaffung einer Antidiskriminierungsstelle (Vollzeit) als Stabstelle bei der Stadtverwaltung vor.
Aufgaben der neu geschaffenen Stelle:
- Festlegung eines "Katalogs der Diskriminierung". Im AGG sind sechs Merkmale
(Ethnie, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter, sexuelle Identität) aufgeführt.
Das Land Berlin hat diese um weitere Gruppen (Antisemitismus, Sozialer Status,
chronische Erkrankung, Sprache) erweitert. Erste Beratungen zum
Eckpunktepapier des LADG BaWü deuten darauf hin, dass das Land Baden-
Württemberg den Katalog des AGG ebenso erweitern will (um Antisemitismus,
Antiziganismus und um sozialen Status). Es wäre gut, wenn die Stadt Freiburg, bzw.
die zukünftige Antidiskriminierungsstelle sich ebenso damit befassen würde. Dieser
Katalog ist eine Grundlage für die Entwicklung einer kommunalen
Antidiskriminierungsstrategie.
- Strategie-Entwicklung zur Prävention, Erkennung und Behandlung von
Diskriminierung im kommunalen Bereich. Hierbei geht es um ungewollte wie
gewollte Diskriminierung, ebenso um verdeckte und offene Diskriminierung.
Menschen oder Institutionen diskriminieren oft ungewollt oder unbewusst,
dennoch ist es für die betroffenen Menschen schmerzhaft. Aufgabe der Kommune
ist es, diese in den Bereichen, die sie zu verantworten hat, zu erkennen und dieser
vorzubeugen.
- Entwicklung eines Leitbilds für einen besseren Zusammenhalt in unserer Stadt und
gegen Diskriminierung
- Begleitung bzw. Überprüfung der im Leitbild "Zusammenhalt statt Diskriminierung"
festgelegten Maßnahmen.
Mein Vorschlag wäre...
die Vielfalt und der Zusammenhalt der Freiburger Bevölkerung geschützt und gefördert werden muss. Diskriminierung passiert tagtäglich, offen und verdeckt, bewusst und unbewusst, individuell aber auch institutionell und strukturell. Es gibt in Freiburg ein Referat für Chancengerechtigkeit. Dessen Aufgabengebiete beinhalten die Stelle zur Gleichberechtigung der Frau, die Geschäftsstelle Gender & Diversity und die Kontaktstelle Frau und Beruf.
Eine Stelle, die sich mit dem spezifischen Thema der Diskriminierung befasst, ist nicht vorhanden. Die Beratung von Menschen, die Diskriminierungserfahrungen machen mussten, wird an die Zivilgesellschaft weiter geleitet.
Das Land Baden-Württemberg wird aller Voraussicht nach 2023 das erste Landesantidiskriminierungsgesetz Baden-Württemberg (BaWü) verabschieden. Es gibt hierzu kommunale Aufgaben, die weder an die Zivilgesellschaft, noch an das Land delegiert werden können bzw. sollten. Diese werden in dem bestehenden Referat für Chancengleichheit nicht bzw. viel zu wenig abgebildet.
Leila
Ich unterstütze den Vorschlag und finde, er sollte beim Dialog-Treffen diskutiert werden!
Leila
Ich unterstütze den Vorschlag und finde, er sollte beim Dialog-Treffen diskutiert werden, weil...
Leider immer noch sehr notwendig ist!
hb
Ich unterstütze völlig den Vorschlag.
Angelika
Leider immer noch viel zuviel Rassismus unentdeckt und ungeahndet bleibt
Coral
Sehr gute Initiative!
Carolin
Unbedingt notwendig. Ich dachte das wäre schon längst Realität.