Gas-/Stromsperren verhindern - Sonderfond „Überbrückungshilfe zur Verhinderung von Gas-/Stromsperren für Privathaushalte“

Erstellt von Gregor am 01.10.2022 um 15:28 Uhr
Soziales

Härtefall-Unterstützung von Privatpersonen: Einrichtung eines Sonderfonds „Überbrückungshilfe zur Verhinderung von Gas-/Stromsperren für Privathaushalte“, auf den von Privatpersonen auf Antrag und in Kooperation mit lokalen Sozial- und/oder Schuldner:innenberatungsstellen zugegriffen werden kann, um kurzfristig Gas-/Stromsperren zu verhindern und Extrakosten für Wiederinbetriebnahmen abzuwenden.

Voraussetzung für den Erhalt dieser Überbrückungshilfe ist die Einstufung als Härtefall, eine zeitnah erfolgende Energieberatung sowie eine begleitete Vergleichsvereinbarung mit dem jeweiligen Energieversorger.

Mein Vorschlag wäre...

Mit so einem Sonderfond können Strom- und Energiesperren verhindert werden. Durch eine Überbrückungshilfe oder eine Bürgschaft können Schuldenspiralen verhindert werden.

Kommentare (1)

Stadt Freiburg

Kommentar der Moderation
ID: 10.597 05.10.2022 10:18

Hallo Gregor, vielen Dank für Ihren Vorschlag. Diesen haben wir an das Amt für Soziales weitergeleitet und haben folgende Antwort erhalten:
Der Bundesgesetzgeber hat zur Verhinderung von Gas- und Stromsperren die Abwendungsvereinbarung nach Paragraf 13 der Stromversorgungsgrundverordnung (StromGVV) eingeführt.
Seit 01.12.2021 sind die Grundversorger im Umgang mit Kund_innen im Zahlungsverzug verpflichtet, vor einer Strom- oder Gassperre eine zinsfreie Ratenzahlungsvereinbarung über Zahlungsrückstände anzubieten. Als zumutbarer Tilgungszeitraum werden sechs bis 18 Monate angesehen.
Als kommunale Ergänzung existiert darüber hinaus der sogenannte Notfallkoffer (nachrangig zur Abwendungsvereinbarung): Personen, die mit ihrem Einkommen ihren Bedarf für den Lebensunterhalt zwar decken können, aber in eine kurzfristige existenzielle Notlage geraten, können ein einmaliges, zinsloses Darlehen erhalten. Ein Darlehen ist als letzte Möglichkeit möglich, um die Obdachlosigkeit und/oder Gas- bzw. Stromsperrung abzuwenden.