Lärmaktionsplan der Stadt Freiburg im Breisgau

Die Lärmaktionsplanung ist ein seit 2002 durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie vorgeschriebenes, umweltpolitisches Planungsinstrument für Kommunen mit dem Ziel, die Belastung durch Umgebungslärm langfristig zu senken. Die gesetzlichen Grundlagen für die Lärmaktionsplanung sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG §§ 47 a-f) in Verbindung mit der europäischen Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) geregelt. Die Lärmaktionspläne müssen spätestens alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Somit steht nun auch in Freiburg in Fortschreibung des Lärmaktionsplans der 4. Runde an.

Unter Umgebungslärm sind im Sinne der Richtlinie "belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien" zu verstehen, die durch Aktivitäten des Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln sowie von Geländen für industrielle Tätigkeiten hervorgerufen wird.

Als Lärm werden Geräusche bezeichnet, die durch ihre Eigenschaften (Lautstärke und Struktur) für den Menschen als belästigend (subjektiv) oder sogar belastend (gesundheitsgefährdend) wahrgenommen werden.

Der Lärmaktionsplan wird auf Basis der Lärmkartierung 2022 aufgestellt und hat das Ziel, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung zu formulieren. Zu möglichen Maßnahmen zählen:

  • Minderung des Verkehrsaufkommens
  • Veränderung des Modal Split zugunsten des Umweltverbundes (z. B. Ausbau des Stadtbahn-, Fuß- und Radverkehrsnetzes)
  • Räumliche Verlagerung von Verkehr
  • Senkung des Geschwindigkeitsniveaus
  • Reduzierung des Schwerlastverkehrs (zeitliche Beschränkungen)
  • Instandhaltung der Fahrbahnoberfläche (z. B. Beseitigung von Schlaglöchern)
  • Bauliche Maßnahmen an der Straßenoberfläche (z. B. neuer Fahrbahnbelag)
  • Nutzung von Eigenabschirmungen bei Neuplanungen
  • Aktive Schallschutzmaßnahmen, (z. B. Schallschutzwände und -wälle)

Der Gemeinderat hat am 16. Mai 2023 beschlossen, die bisherigen Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung 2024 von 65 dB(A) ganztags (Index LDEN) und 55 dB(A) nachts (Index LNight) beizubehalten.

Weitere Informationen zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie u. a. auf der Internetseite der Stadt Freiburg: www.freiburg.de/laermaktionsplan sowie auf den Seiten der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg: www.lubw.baden-wuerttemberg.de/laerm-und-erschuetterungen/laermkartierung-und-laermaktionsplanung

Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und deren Umsetzung in nationales Recht (Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen die Öffentlichkeit zu hören. Ihr ist rechtzeitig und wirksam die Möglichkeit zu geben, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken (§ 47 d BImSchG). Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen.

Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine, Verbände oder Initiativen haben die Möglichkeit, an der Aufstellung des Lärmaktionsplans mitzuwirken und Anregungen zu Lärmminderungsmaßnahmen zu geben.In einer ersten Phase werden die Ergebnisse der Lärmkartierung vorgestellt und es wird dargelegt, an welchen Straßenzügen die Auslösewerte überschritten werden.

Hier finden Sie die Lärmkarten zu den Lärmquellen Straßenverkehr, Schienenverkehr (ohne Haupteisenbahnstrecken) und gewerbliche Lärmquellen, daraus resultierende Belastungsachsen mit Überschreitung der Auslösewerte.

Auf dieser interaktiven Internetseite zur Online-Beteiligung können Sie zu den einzelnen Belastungsachsen Kommentare sowie Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen eingeben. Diese interaktive Beteiligungsseite ist bis Ende Dezember zur Eingabe von Vorschlägen und Kommentaren freigeschaltet. Anschließend bleibt die Seite sichtbar, eine Eingabe ist dann aber nicht mehr möglich.

Die Anregungen werden somit öffentlich dokumentiert. Sie werden bei der Erarbeitung des Lärmaktionsplan-Entwurfs fachlich geprüft und nach Möglichkeit einbezogen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Anregungen zwar im weiteren Verfahren berücksichtigen, in der Regel jedoch nicht persönlich beantworten werden. Für die Eingabe werden Sie dennoch zur Angabe von Name und E-Mail-Anschrift aufgefordert (wird beides nicht veröffentlicht), damit wir im Falle von Unklarheiten die Möglichkeit zu klärenden Rückfragen haben.

Anstelle von Online-Anregungen können Sie Ihre Vorschläge oder Kommentare selbstverständlich auch schriftlich oder per Fax an das Garten- und Tiefbauamt schicken. Sie werden dann nicht online veröffentlicht, aber ebenso bei der Ausarbeitung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Eine Beantwortung erfolgt auch hierbei im Regelfall nicht. Der daraus entwickelte Offenlage-Entwurf wird vom Gemeinderat beschlossen und anschlie¬ßend erneut im Internet veröffentlicht und im Rathaus im Stühlinger öffentlich ausgelegt. Während einer Frist von vier Wochen besteht erneut die Möglichkeit zu schriftlichen Anregungen und Einwänden (vergleichbar der Offenlage bei Bebauungsplanverfahren).

Zu den schriftlich eingereichten Anregungen aus der Offenlage des Entwurfs zum Lärmaktionsplan unterbreitet die Verwaltung dem Gemeinderat Entscheidungsvor-schläge darüber, ob und ggf. wie diese Anregungen in der abschließenden Fassung des Lärmaktionsplans berücksichtigt werden sollen. Der Gemeinderat entscheidet hierüber und beschließt abschließend den Lärmaktionsplan.

Die Umsetzung der im Lärmaktionsplan festgelegten Maßnahmen setzt voraus, dass die Maßnahmen rechtlich zulässig sind und dass auch die erforderlichen finanziellen Mittel zur Umsetzung bereitstehen. Ein individueller Rechtsanspruch auf bestimmte Lärmminderungsmaßnahmen ergibt sich durch den Lärmaktionsplan nicht.

Im Rahmen der Umgebungslärmkartierung für die 4. Runde hat die Stadt Freiburg Lärmkarten erstellen lassen. Diese umfassen alle Verkehrsstraßen mit mehr als 4.000 Kfz/Tag, alle Stadtbahnlinien, die Breisacher und die Höllenaltbahnlinie sowie bestimmte gewerblichen Anlagen (IVU-Anlagen). Die Lärmkarten für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit einem Verkehrsaufkommen von über 82 Züge/Tag (30.000 Züge/Jahr) werden vom Eisenbahn-Bundesamt erarbeitet.

Den Kartierungen liegen schalltechnische Berechnungen in Verbindung mit einem dreidimensionalen Stadtmodell, mit dem sich die Schallausbreitung simulieren lässt, zugrunde. Hierdurch ist es möglich, die jeweiligen Lärmquellen einzeln zu erfassen und darzustellen. Die Ergebnisse werden in Lärmkarten dokumentiert, die die Schallbelastung im Umfeld einer Lärmquelle darstellen.

In der Lärmaktionsplanung, die sich an die Lärmkartierung anschließt, kann mit diesem Instrumentarium auch die Wirkung möglicher Lärmminderungsmaßnahmen dargestellt werden. Die nachfolgend aufgeführten Lärmkarten können aufgerufen werden:

Die Lärmkarten der bundeseigenen Bahnstrecken (Hauptbahn- und Güterbahnlinie) finden sie auf den Seiten des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA): www.eba.bund.de


Erklärvideo

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