Nachtruhestörungen, täglich, durch Gaststätte Kreuzeck in Wohnviertel

Erstellt von Anwohner am 15.12.2023 um 01:23 Uhr

Hier wurde die Außenbestuhlung vor einigen Jahren mindestens verzwölffacht. Die Kneipenfenster sowie die Küchenfenster stehen im Sommer bis spät nachts offen. Insbesondere der Küchenlärm geht über Stunden bei offenem Fenster bis spät nachts. Direkt hinter dem offenen Küchenfenster steht die Spülküche in der bis spät nachts beiboffenen Fenstern laut polternd diverse Blechwannen sowie Großküchenkochgeschirr gespült und rumgeschmissen werden. Täglich.
Der Außenbereich wird nicht pünktlich geschlossen. Die Belegschaft hockt laut sich unterhaltend oft bis nach Mitternacht oder auch nach 1h in deren Biergarten draußen.
Wir Anwohner fordern die Stadt Freiburg auf diesen Lärm durch Maßnahmen abzustellen insbesondere nach 22h sowie an Feiertagen ganztags. Der Biergarten ist zu groß in einem sonst sehr leisen Wohngebiet durch ständige Lärmimissionen stark belastend. An warmen Tagen bzw. Nächten und das sind in Freiburg fast durchgehend alle Tage oder zumindest 90% von Mai bis Oktober kann man hier abends kein Fenster mehr öffnen aufgrund von starkem Lärm aus der Küche und dem Biergarten oder Gastraum. Alle Schlafzimmer hier gehen zur Straßenseite raus. Bei Temperaturen von 25 bis 35 Grad hier in Freiburg darf man erwarten können im Schlafzimmer nachts das Fenster öffnen zu können ohne sich akkustisch in einer Spülküche wieder zu finden. An Schlaf ist nicht mehr zu denken. Versuchen Sie gerne mal in Ihrer Küche zu schlafen während jemand diese nach einem großen Festessen mit vielen Töpfen aufräumt. So ist das hier jede Nacht. Sowohl der Gastraum wie auch die Küche dort haben extra eigentlich eine große Lüftungsanlage. Die umgebenden Wohnungen, mit hohen Mieten zudem, haben das nicht. Ich selbst kann inzwischen 50% meiner Wohnung wegen des Lärms nicht mehr nutzen. Lüften ist unmöglich geworden und die Räume werden unglaublich warm im Sommer.
Mein Anliegen:
Begrenzung der Außengastronomie auf 22h da hier ein sonst absolut stilles Wohngebiet vorliegt. Verpflichtung das Küchenfenster sowohl in der Mittagszeit und abends ab 20h spätestens aber jedoch ab 22h zwingend geschlossen zu halten. Besteck ist im Gastraum zu putzen und nicht außen in Blechwannen zu werfen, insbesondere nicht in der Mittagszeit.
Schallabsorbierende Schirme über dem gesamten Biergartenbereich offen (!) aufzustellen ist hier dringend notwendig, der Betrieb ist durchgehend viel zu laut. Leider scheint sich der Schall durch die gegebene Architektur insbesondere in der Reiterstraße nach oben hin zusätzlich sehr zu verstärken.
Die Lärmimissionen des aktuellen Gasthofes sind eine Zumutung und stören unsere Nachtruhe in erheblichem untragbaren Maß.
Leider haben sämtliche bereits geführten Gespräche, Hinweise und Bitten keinerlei Verständnis oder Reaktionen und leider auch keinerlei Änderung gebracht.
Auch stinkt es hier seit dem der neue Pächter drauf ist, mitunter noch in 30 Metern nach altem Fett, auf der Straße und sogar bis in unsere Wohnung hinein. Sogar in Straßen abgewandten Räumen seitlich vom Haus. Auch hier übrigens unangenehm lautes "Biergartengrundrauschen" über Stunden bis spät nachts.

Bitte passen Sie die Konzession hier Viertelkompatibel an. Hier ist keine Innenstadtlage. Hier schlafen Kinder, SeniorInnen und Anwohner und werden an 5 Nächten und an Sonn- und Feiertagen ganztags durch diesen Betrieb durch dessen rücksichtslose Betriebsführung und Lautstärke extrem belästigt.

Mein Vorschlag wäre...

Biergarten (nebst sämtlichen Abbau und Aufräumarbeiten!) auf spätestens 22h täglich zu begrenzen.
Besteckputzarbeiten grundsätzlich nach innen zu verlegen.
Küchenfenster ab 20h geschlossen zu halten, täglich!
Fenster im Gastraum geschlossen zu halten und Lüftungsanlage verwenden.
Schallschutzschirme über dem Biergarten effektiv zu diesrm Zweck aufstellen.
Dafür Sorge zu tragen, dass der Publikumsverkehr nachbdem Verlassen keine Grupoen oder Ansammlungen bildet.
Einhaltung der Nachtruhe an allen Tagen, pünktlich.
Einhaltung der Sonn- und Feiertagsruhe, ganztags.
Altglassortierarbeiten (auch im Keller) weder bei offenem Fenster zu erledigen und erst recht nichts nachts. Insbesondere bitte zukünftig nicht mehr um 2h nachts bei offenem Kellerfenster.
Die Kneipentür nicht nachts (um 1h oder egal wann) bei Dienstschluss zu zu donnern.
Laut gröhlende Großgruppen nach innen zu setzen oder diese proaktiv auf Rücksichtnahme der Nachbarschaft gegenüber hinzuweisen.
Prinzipiell einfach Lärm einzuschränken und insbesondere abends für wesentlich mehr Ruhe zu sorgen.
Regelmäßige Kontrollen durch städtische Behörden auf Einhaltung der Nachtruhe und dies auch um 22h und nicht erst um 1h.
Lärmbelästigungsmeldungen innerhalb von 20 Minuten spätestens nachgehen.
Mehr Personal für den Ordnungsdienst beschäftigen nachts.
Keine lärmintensiven Konzessionen in leisen Wohnvierteln vergeben, insbesondere nicht im Außenbereich.
Strafzahlungen für diese wiederholten täglichen Nachtruhestörungen von Betrieben auch einfordern sowie diese effektiv letztendlich zur Unterlassung auffordern.
Ihre Bürger mit derartigen ungelösten Problemlagen (hier bereits über Jahre und dem Ordnungsamt bekannt) endlich mal ernst nehmen und Abhilfe schaffen.

Danke!