Die Lärmbelästigung der Anwohner im Freiburger Westen und speziell in Betzenhausen hat durch den stetigen Zuwachs des Verkehrs erheblich zugenommen. Durch den Bau des neuen Stadtteils "Dietenbach" und die zu erwartende Steigerung des Individual- und Schwerlastverkehrs, ist mit einer weiteren Zunahme der Lärmemmisionen zu rechnen.
Bereits im "Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Tränkematten Süd II“ mit Ausgleichsflächen in Brühl und Hochdorf, Plan-Nr. 5-107" wurde unter dem Punkt 4.1 - Schutzgut Mensch - zu den Verkehrslärmemissionen Stellung genommen:
"Im unbebauten Gebiet entstehen durch den Verkehrslärm Belastungen im zentralen und östlichen Bereich zwischen 60 dB(A) im nördlichen Teilbereich und 63 dB(A) im südlichen Teilbereich und im westlichen Bereich überwiegend zwischen 57 und 62 dB(A). Somit werden im gesamten Plangebiet im unbebauten Zustand sowohl die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete nach der DIN18005 (55 dB(A) tags) als auch in weiten Teilen die Grenzwerte der 16. BImSchV (59 dB(A) tags) überschrit- ten.
Die schon bestehenden Belastungen schwächen sich im bebauten Zustand im Gebiet etwas ab, dennoch ergeben sich vor allem im südlichen Bereich (WA 3) immer noch Lärmwerte von bis zu 61 dB(A). Diese schwächen sich im nördlichen Bereich (WA 1 und WA 2) bis hin zu 54 dB(A) ab. So werden durch die Bebauung in diesen Bereichen zumindest die Immissionsgrenzwerte ‚tags’ unterschritten".........."Ein aktiver Lärmschutz in Form einer Lärmschutzwand ist als Variante betrachtet worden. Für den aktiven Lärmschutz wäre eine Lärmschutzwand entlang der B 31 über eine Länge von ca. 700 m mit einer Höhe von bis zu 3 m erforderlich. Dies ist für die Entwicklung des Wohngebiets nicht verhältnismäßig."
Der zu hohen Lärmbelästigung sollte, so die Planung, durch passive Lärmschutzmaßnahmen begegnet werden, die weiter nördlich bzw. nord-westlich gelegenen allgemeinen Wohngebiete sollten durch die Bebauung in der ersten Reihe (WA 3) abgeschirmt werden.
Leider hat sich die Einhaltung der Immionsgrenzwerte im gesamten Bebauungsgebiet so nicht bewahrheitet, wohl auch, da der Verkehrszuwachs nicht mit eingerechnet wurde. Das laut den ursprünglichen Berechnungen die Immissionsgrenzwerte in den Wohngebieten WA 1 und WA 2 "zumindest tags unterschritten" würden, ist für die Nachtruhe der Bewohner leider unerheblich. Bei nach Norden gekipptem Fenster ist an ein Schlafen ab 4.30 Uhr morgens durch den Verkehrslärm nicht zu denken.
Mein Vorschlag wäre...
1. Die Senkung des Geschwindigkeitsniveaus auf der B 31a auf Tempo 60 incl. effektiver Geschwindigkeitsüberwachung zwischen der Innenstadt bis zur Autobahnauffahrt A5 wäre eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme.
2. Ein Nachtfahrverbot für den Schwerlastverkehr wäre ebenfalls schnell und kostengünstig umsetzbar.
3. Darüberhinausgehende Lärmschutzmaßnahmen (z.B. "grüner" Lärmschutzwall, Lärmschutzwand) sollten in Erwägung gezogen werden.