Im Ortsteil Tiengen besteht Bedarf an zusätzlichem Wohnraum insbesondere für Familien sowie für Senioren. Am südlichen Ortsrand entsteht daher ein neues Baugebiet. Die Flächen „Hinter den Gärten“ Ost und West sind im Flächennutzungsplan 2020 als Wohnbauflächen dargestellt; auf ihnen sollen rund 350 Wohnungen für etwa 800 Menschen geschaffen werden. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans (Plan-Nr. 6-171) werden die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen.
Gestaltungsplan des Gebiets (Bild: Stadt Freiburg/Ramboll Studio Dreiseitl)
Im Jahr 2018 wurde für das Baugebiet eine Mehrfachbeauftragung zur Erarbeitung einer städtebaulichen Idee (Strukturkonzept) durchgeführt. Ein überzeugendes, tragfähiges Grundkonzept wurde durch das Architektur- und Städtebaubüro Prof. Trojan+Trojan entwickelt. Dieses wurde anschließend weiter ausgearbeitet. Neben den Wohnungen sollen unter anderem entstehen:
- Ein vielfältiges Angebot an öffentlichen Freiräumen und kleineren Plätzen sowie ein kleinteiliges Fußwegenetz und
- im Zentrum eine als Spielplatz ausgestaltete öffentliche Grünfläche sowie ein Kita-Gebäude, das zugleich ein Angebot an Sonderwohnformen bereitstellen wird.
Visualisierung des Gebiets (Bild: LINK3D)
Nach dem Offenlagebeschluss durch den Gemeinderat im Februar 2022 wurde der Bebauungsplanentwurf öffentlich ausgelegt. Alle Interessierten hatten die Möglichkeit, sich die Pläne im Detail anzuschauen und ihre Bedenken zu äußern. Diese wurden von der Verwaltung fachlich bewertet und gemeinsam mit dem Satzungsbeschluss werden sie dem Gemeinderat wieder zur Entscheidung vorgelegt.
Im Juni 2024 fand der Spatenstich für das neue Baugebiet statt. Als erstes stehen die Erschließungsarbeiten an, die in mehreren Abschnitten erfolgen und unter anderem die Errichtung von Geh- und Radwegen oder den Bau einer neuen Bushaltestelle beinhalten. Der Baubeginn für die ersten Wohngebäude könnte nach heutigem Stand in 2025 erfolgen.
Gesetzliche Beteiligung
Bereits durchgeführt
- Offenlage des Bebauungsplans im April/Mai 2022
- frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Freiwillige Beteiligung
Bereits durchgeführt
- Oktober 2020: Eigentümer_innen-Infoveranstaltung
- Juli 2018: Eigentümer_innen-Versammlung (Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung)
Der Stadt entstehen keine Kosten, da diese über einen städtebaulichen Vertrag refinanziert werden. Allerdings steigt damit der Anteil der öffentlichen Flächen, die künftig von der Stadt bewirtschaftet werden (Straßen und öffentlicher Freiraum).
- Beschluss zur Offenlage, Beschlussvorlage G-22/016
- Entwurf des Bebauungsplans und städtebauliche Verträge, Beschlussvorlagen G-21/065 und G-21/065.1
- Vorkaufsrechte für insgesamt drei Grundstücke, Beschlussvorlagen HFA-20/022 und HFA-20/027
- Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Beschlussvorlage BA-18/020
- Aufstellungsbeschluss, Beschlussvorlage BA-17/036
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